Lebenslange Haft Auch nach dem Urteil gegen Zschäpe bleiben viele Fragen

Es war ein Mammutverfahren. Ein Prozess der überaus mühsamen Suche nach der Wahrheit. Und das mehr als fünf Jahre lang. Am 438. Verhandlungstag nun endlich das Urteil: Lebenslange Haft für Beate Zschäpe, die einzige Überlebende des unter dem Kürzel „NSU“ bekannt gewordenen Neonazi-Trios, auf dessen Konto nicht weniger als zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle gehen.

Lebenslange Haft: Auch nach dem Urteil gegen  Zschäpe bleiben viele Fragen
Foto: SZ/Robby Lorenz

Das hohe Strafmaß ist sicher eine gewisse Genugtuung für die Hinterbliebenen, ein kleiner Trost für ihren großen Schmerz – und ihre Verzweiflung am Rechtsstaat. Dann lange Zeit war dieser Rechtsstaat auf falschen Fährten gewesen. Zu lange. Ansonsten hätte der elf Jahre währende Terrorfeldzug deutlich früher gestoppt werden können.

Alle Hintergründe sollten ans Licht kommen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. So hatte es Angela Merkel Anfang 2012 auf einer zentralen Gedenkfeier für die Opfer angekündigt. Das Oberlandesgericht München ließ es nicht an Initiative fehlen, dieses Versprechen juristisch einzulösen. Hunderte Zeugen und Sachverständige wurden gehört. Die Aktenberge schwollen auf über 100 000 Seiten an. Dabei verdichteten sich die Indizien immer stärker, dass die Hauptangeklagte Zschäpe eben nicht das dumme und verführte Heimchen am Herd war, als das sie sich selbst nach quälend langem Schweigen darstellte. Zeugen bescheinigten Zschäpe ein dominantes Verhalten, eine gleichberechtigte Rolle neben ihren engsten Kumpanen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Deshalb machten die Richter am Ende Zschäpes Mittäterschaft geltend, die ein maximales Strafmaß rechtfertigt. Die Strukturen und Netzwerke rund um den NSU liegen allerdings weiter im Dunkeln.

Zwar wurden auch vier Helfer des Terror-Trios zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Angesichts der Dimension der Verbrechen dürfte der Kreis der Unterstützer jedoch deutlich größer gewesen sein. Auch hier hatten die Richter im Prozess nachgehakt. Doch ihre Bemühungen sind letztlich an der Bunkermentalität der Sicherheitsbehörden und deren politischen Verantwortlichen gescheitert. Das Versprechen der Kanzlerin nach rückhaltloser Aufklärung hat sich daher auch nur zum Teil erfüllt.

Schon deshalb kann es keinen Schlussstrich geben. Juristisch ohnehin nicht, weil Zschäpes Verteidiger in Revision gehen wollen, was ihr gutes Recht ist. Und politisch schon gar nicht. Denn die entscheidende Frage bleibt doch, ob sich eine derart furchtbare, braun motivierte Verbrechensserie wiederholen kann.

Einschlägige parlamentarische Untersuchungsausschüsse haben eine ganze Reihe von Vorschlägen entwickelt, um dies zu verhindern. So gibt es inzwischen eine zentrale Rechtsextremismus-Datei, in der Informationen von Polizei und Geheimdiensten zusammenlaufen. Nach wie vor gibt es aber auch noch parallele Zuständigkeiten in Bund und Ländern und damit die Gefahr einer organisierten Verantwortungslosigkeit. Höchste Zeit für einen wirksamen „Masterplan“, Herr Seehofer!

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