Kommentar zur Liebe während der Pandemie Herzschmerz

Das Thema hat in der Herzschmerz-Abteilung der Politik genau genommen nichts zu suchen. Dass die Pandemie in den Mitgliedstaaten zur Einschränkung von Grundrechten geführt hat, gilt als unvermeidlich.

 Detlef Drewes

Detlef Drewes

Foto: Lorenz

Doch es war nicht das Virus, das die (noch) unverheirateten Paare trennte, sondern ein politischer Rückschritt in der nationalen Handhabung europäischer Gesetze. Denn der Blick in die einschlägigen Regeln belegt: Die EU stellt Partnerschaften in Sachen Familienzusammenzug eindeutig der Ehe gleich. Es ist also schlicht falsch, wenn im Bundesinnenministerium die Bitte der Betroffenen um Ausnahmen mit dem Hinweis auf „nicht vorhandenen Auslegungsspielraum“ zurückgewiesen werden. Denn es geht nicht darum, Bestimmungen „auszulegen“, sondern nur darum, sie anzuwenden.

In der Praxis mag es schwierig sein, dem Grenzbeamten vor Ort glaubhaft zu belegen, dass es sich bei den eng umschlungenen Beiden vor der Kontrolle um ein Liebespaar handelt. Doch der Bundesinnenminister, der in anderen Fällen so gerne und zu Recht auf die Erfahrung seiner Bundespolizei-Beamten verweist, sollte das auch in diesem Fall tun. Eine Heiratsurkunde zum Ticket für den Eintritt in die EU zu machen, ist ganz sicher kein Weg. Testfrage: Wie geht man denn an den deutschen Grenzen mit verheirateten Paaren mit unterschiedlichen Namen um?

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