Polizistenmord-Prozess in Kaiserslautern Obduktionsergebnisse im Kusel-Prozess vorgestellt – Richter weist Andreas S. zurecht

Update | Kaiserslautern · Im Mordprozess von Kusel stand heute das Handy von Andreas S. im Vordergrund. Außerdem schilderte ein Rechtsmediziner erschütternde Details aus dem Obduktionsbericht.

Bilder aus dem Gericht - Saarländer wegen Mordes an zwei Polizisten angeklagt
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Saarländer wegen Mordes an zwei Polizisten angeklagt – Bilder aus dem Gerichtssaal

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Foto: dpa/Uwe Anspach

Im Mordprozess um zwei getötete Polizisten nahe Kusel (Pfalz) hat das Landgericht Kaiserslautern einen Antrag auf Tatortbegehung abgelehnt. Der Antrag war von der Verteidigung des Hauptangeklagten gestellt worden. Ein solcher Auswärtstermin zur Nachstellung der nächtlichen Gewalttat Ende Januar bei Ulmet sei nicht erforderlich, teilte Richter Raphael Mall am Donnerstag mit.

Ein am zehnten Verhandlungstag von einem Rechtsmediziner vorgelegtes Obduktionsergebnis sprach erneut für eine große Brutalität der Tat. Demnach wies die junge Polizistin schwerste Kopfverletzungen von zwei Gewehrschüssen auf, wie der Sachverständige sagte. Bereits nach dem ersten Schuss sei das Bewusstsein der 24-Jährigen „erloschen oder stark eingeschränkt“ gewesen. Der zweite, „todesursächliche“ Schuss sei aus einer Entfernung von maximal einem Meter abgegeben worden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten vor, die Polizeianwärterin und einen 29 Jahre alten Polizeikommissar bei einer Fahrzeugkontrolle mit Schüssen in den Kopf ermordet zu haben, um Jagdwilderei zu verdecken. Die Gewalttat an einer abgelegenen Kreisstraße sorgte bundesweit für Entsetzen. Einem Nebenangeklagten wirft die Anklagebehörde versuchte Strafvereitelung vor. Er soll zwar beim Spurenverwischen geholfen, aber nicht geschossen haben.

Prozess nach tödlichen Schüssen auf Polizisten bei Kusel - Eine Chronik
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Tödliche Schüsse auf zwei Polizisten in Kusel: Eine Chronik

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Foto: dpa/Harald Tittel

IT-Techniker untersuchte Handy von Andreas S.

Das Gericht hörte zudem einen IT-Techniker zum Mobiltelefon des Hauptangeklagten. Der 30-Jährige berichtete, gefunden worden sei unter anderem das Bild einer Pistole mit dem zugefügten Spruch „3G Geölt Geladen Griffbereit“ - zudem Videoclips, auf denen getötete Tiere zu sehen seien. Gefunden worden seien auf dem Telefon auch etwa ein Text aus der „Saarbrücker Zeitung“ über Wilderei und ein weiterer Text über den Strafrahmen für Wilderei.

Die Verteidigung des Hauptangeklagten warf dem Sachverständigen eine „subjektive Wertung“ des Handy-Inhalts vor. „Der Zeuge versucht, den Eindruck zu erwecken, hier sei ein perverser Mensch, der quält gerne Tiere.“ Von Anfang an werde versucht, „hier ein Monster zu kreieren“.

Der Hauptangeklagte sagte mit Verweis auf die auf dem Telefon gefundenen Texte: „Ich wusste ja, was mir bei Wilderei droht. Geldstrafe oder Bewährungsstrafe. Es macht gar keinen Sinn, jemanden zu erschießen.“ Der 39-Jährige hatte im Prozessverlauf ausgesagt, sein Komplize habe die Polizistin erschossen. Er selbst habe zwar den Polizisten getötet, allerdings in einer Art Notwehrsituation. Dies weist die Verteidigung des Nebenangeklagten zurück.

Richter weist Hauptangeklagten zurecht

Um die Version des Hauptangeklagten zu demonstrieren, hatte die Verteidigung eine Tatortbegehung in der Westpfalz beantragt. Dazu sagte Richter Mall, die im Prozess geäußerten Schilderungen des 39-Jährigen hätten anhand von Fotos und Plänen bereits im Gerichtssaal geprüft werden können. Er rüffelte den Hauptangeklagten, weil dieser während der Begründung mit seinem Anwalt gesprochen habe. „Das ist doch für Sie. Dann hören Sie doch zu.“

Die Angeklagten waren wenige Stunden nach der Tat im Saarland festgenommen worden. Gegen den 32-jährigen Nebenangeklagten war der Haftbefehl wegen Mordverdachts später aufgehoben worden. Der nächste Verhandlungstag ist für den 11. August vorgesehen. Das Gericht vereinbarte am Donnerstag weitere Termine bis Ende November.

(dpa)