Weiterhin heftiges Für und Wider in Sachen neues Kulturschutzgesetz

Berlin/Mainz · Monatelang wurde erbittert gestritten, inzwischen ist das Gesetz zum Schutz von Kulturgütern in Kraft. In den Bundesländern und bei den Museen steigt der Beratungsaufwand, viele Sammler und Leihgeber sind verunsichert.

Das umstrittene Gesetz zum Schutz von Kulturgütern hat in den Bundesländern zu mehr Bürokratie und einem erhöhten Beratungsaufwand geführt. Die neuen Regeln, die Teile der Kunstszene erbittert bekämpft hatten, sollen die Abwanderung national wertvoller Kunst ins Ausland verhindern. Sie bedeuteten aber einen erheblichen bürokratischen Aufwand, heißt es etwa bei den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen. "Wir stellen einen stark gestiegenen Beratungsaufwand fest", sagte eine Sprecherin. Gleiches ist aus dem Stuttgarter Kunstministerium zu hören. "Unter Sammlern und Leihgebern ist eine große Verunsicherung spürbar", heißt es dort. Auch in Sachsen besteht "erheblicher Beratungsbedarf".

Kristian Jarmuschek, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Galerien und Kunsthändler, sieht alle Befürchtungen bestätigt: "Sammler sind mit Leihgaben extrem zurückhaltend, um nicht ins Visier von Behörden zu geraten. Denn sie wissen: Wo Kulturgutschutz steht, ist Kontrolle gemeint." Dagegen entschärft nach Ansicht der Staatlichen Museen in Berlin, zuständig für 19 Häuser, die für Museen mögliche "offene Genehmigung" auf fünf Jahre den Aufwand für Einzelfälle. Andererseits sei der Überblick über das, was ein- und ausgeführt werde, damit größer geworden, hieß es. Nach Einschätzung von Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat sich die Lage bei den Museen beruhigt. "Bei den zuständigen Landesbehörden haben sich zwar wie erwartet aufgrund der Neuregelungen die Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen von Händlern und privaten Sammlern erhöht", räumt sie ein.

"Im Gegenzug fallen aber die bisherigen Einzelanträge der Museen im Leihverkehr fort, die den Großteil des Gesamtaufwands ausgemacht haben."

Der Mainzer Kriminalarchäologe Michael Müller-Karpe hält die Novelle für verheerend. Durch sie werde dem Handel mit Antiken aus Raubgrabungen Vorschub geleistet. "Das neue Gesetz dämmt die Zerstörung nicht nur nicht ein, es fördert sie", sagte er. Händler könnten ein Dokument ausstellen, wonach ein archäologischer Raubgrabungsfund bereits vor 2007 in Deutschland war - und schon werde er legalisiert.

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