Kunst-Urteile Was Gerhard Richters Abfall wert ist

Köln · Dieb, der Skizzen des Künstlers aus dem Müll zog, um sie zu verkaufen, erhält Geldstrafe.

(dpa) Die Bilder, um die es geht, sind zu Prozessbeginn mit Pappe, Folie und Klebestreifen verpackt. Es sind Originale des Malers Gerhard Richter, einer der teuersten lebenden Künstler. Weil Richter sie für misslungen hielt, signierte er sie nicht und warf sie in seine Altpapiertonne. Von dort nahm sie ein Mann mit – dafür verurteilte das Kölner Amtsgericht ihn nun wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe.

Der Angeklagte, ein 49-jähriger arbeitsloser Betriebswirt, schwieg im Prozess. Bei seiner polizeilichen Vernehmung hatte er behauptet, dass der Müllcontainer im Juli 2016 durch einen Sturm umgeweht worden sei und er die herausgefallenen Papiere nur wieder in die Tonne legen wollte. Dabei will er dann die vier Werke (postkartengroße, mit Öl übermalte Fotos) gefunden haben. Erst versuchte er vergeblich, Richter an dessen Kölner Villa eine Kunstmappe mit Werken von dessen Frau, der Malerin Sabine Moritz, zum Kauf anzubieten. Auch über die Skizzen aus dem Altpapier hätte er sich, so der Angeklagte gegenüber der Polizei, später gerne mit Richter „geeinigt“, aber kein Gehör gefunden. Daraufhin bot er zwei der Bilder einem Münchner Auktionshaus an, das sie annahm, aber ein Echtheitszertifikat vom Gerhard Richter Archiv in Dresden verlangte. Als der Angeklagte dort drei der gefundenen Bilder vorlegte, bescheinigte Archivleiter Dietmar Elger deren Echtheit. Stutzig wurde Elger, weil die Werke keine Signatur und keine Rahmung hatten. Die Angabe des 49-Jährigen, er habe sie von einem Künstler, der sie von Richter als Geschenk bekommen habe, überzeugte Elger nicht: „In diesem Zustand würde Richter seine Bilder nie verschenken.“

Für das Gericht, das den Angeklagten zu 3150 Euro Geldstrafe verurteiltem steht außer Frage, dass die eigentlich unverkäuflichen Bilder einen Preis von bis zu 60 000 Euro erzielt hätten. Die Bilder sollen eingezogen werden. „Auch wenn die Skizzen neben der Papiertonne lagen, waren sie noch Eigentum des Künstlers“, so das Gericht. Indem Gerhard Richter die Bilder in den Müll warf, habe er sie „an einen Entsorgungsbetrieb zum Zwecke der Entsorgung übereignet“.

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