Unesco-Kulturerbe Blaudruck wird zum immateriellen Unesco-Kulturerbe

Port Louis · (dpa) Blaudruck, eine auch in Deutschland verwendete jahrhundertealte Technik der Textilveredelung, ist zum immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt worden.

Dies entschied der zuständige Ausschuss der UN-Kulturorganisation Unesco gestern bei einer Sitzung auf Mauritius. Deutschland war mit Österreich, Ungarn, Tschechien und der Slowakei an der Nominierung beteiligt. Der Blaudruck ist ein Färbeverfahren, das im 18. und 19. Jahrhundert in Mitteleuropa weit verbreitet war und vor allem auf Leinen, Baumwolle oder Seide angewandt wird. Heute gibt es der Unesco zufolge nur noch zwölf Betriebe in Deutschland und 15 in anderen europäischen Ländern, die diese Kulturform ausüben.

Ebenfalls zum immateriellen Welterbe erklärt hat die Unesco das Schattenspiel in Syrien. Diese traditionelle syrische Theaterkunst mit handgefertigten Puppen habe in den vergangenen Jahren wegen des Bürgerkriegs sowie der Zunahme digitaler Unterhaltungsformen abgenommen, hieß es. Ebenfalls in die Schutzliste aufgenommen wurden Übergangsriten der Massai-Jungen und -Männer in Kenia, eine traditionelle meteorologische und astronomische Praxis aus Pakistan, ein Gruppentanz aus Aserbaidschan, die Kenntnisse und Fähigkeiten der Wasserkontrolleure in Algerien, eine rituelle Praxis aus Kambodscha und ein Handpuppen-Theater aus Ägypten.

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