Hilfe für Urheber Soforthilfe soll Musikverlage retten

Stuttgart · Konzerte der Rundfunkorchester werden wegen der Corona-Pandemie abgesagt, damit verlieren Musikverlage und Urheber Einnahmen: Um dem entgegenzuwirken, haben sich ARD und Deutschlandradio mit dem Deutschen Musikverleger-Verband über Soforthilfen geeinigt.

Dazu werde eine 2016 geschlossene Rahmenvereinbarung über die Anmietung von Noten für Aufführungen der Rundfunkorchester so modifiziert, dass Zahlungsströme nicht abbrechen, teilte der federführende Südwestrundfunk (SWR) am Montag mit.

Die Regelung gelte rückwirkend zum 1. Januar 2020 und sei auf ein Jahr befristet. Damit bekämen Musikverlage, Urheberinnen und Urheber trotz der Absagen ihr Geld, erläuterte ARD-Verhandlungsführer Peter Wiechmann vom SWR. Der Musikverleger-Verband sprach von einem wichtigen Zeichen der Solidarität in einer für die klassischen Musikverlage sehr schwierigen Situation. „Ich freue mich sehr, dass so die zu einem erheblichen Teil existenzgefährdenden Einnahmeverluste bei Musikverlagen, Urheberinnen und Urhebern ein wenig abgemildert werden können“, sagte der Verhandlungsführer des Musikverlegerverbandes Thomas Tietze.

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