Musik & Recht in Chören Verstoßen Knabenchöre gegen Gleichberechtigung?

Berlin · (epd) Dass in Knabenchören wie den berühmten Leipziger „Thomanern“ keine Mädchen singen dürfen, ist nach Ansicht der Berliner Rechtsanwältin Susann Bräcklein eine Diskriminierung nach Artikel 3, Abs. 3 der Verfassung, der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts verbietet.

Bräcklein beschäftigt sich derzeit mit Fällen, bei denen Mädchen von Spitzenchören abgelehnt wurden. Ihnen werde suggeriert, Mädchen könnten das nicht. Musikwissenschaftler und Chorleiter argumentieren bisher damit, dass Knabenchöre einen unverwechselbaren Klang besitzen. Auch sei für Jungen ein anderes Repertoire komponiert worden als für Mädchen. Letzeres will Bräcklein nicht gelten lassen: Das Argument der Werktreue sei relativ, stimmliche Besetzungen würden oftmals verändert.

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