Paul McCartney reicht Klage wegen Beatles-Songrechten ein

Los Angeles · Paul McCartney (74) hat in New York Klage gegen den Musikverlag Sony/ATV eingereicht, um seine Rechte an legendären Hits seiner Band The Beatles wiederzuerlangen. Dies berichtete gestern neben anderen Medien das Branchenblatt "Hollywood Reporter". Der Sänger und Songschreiber, der viele Hits der Beatles verfasste, will das Copyright für Songs zurück, die er zwischen 1962 und 1971 mit dem Beatles-Kollegen John Lennon schrieb. Die Rechte unter anderem für "Hey Jude", "Yesterday" und "Let It Be" hatte er damals an verschiedene Musikverlage verkauft. Sie gehörten zu einem Lieder-Katalog, den Michael Jackson in den 80er Jahren erwarb und später in den Musikverlag des Joint Venture Sony/ATV überführte, an dem der Popstar die Hälfte der Anteile hielt. Nach Jacksons Tod verkauften seine Erben diese Anteile an Sony.

McCartneys Anwälte gehen davon aus, dass er die Rechte gemäß einer amerikanischen Urheberrechts-Regelung ohnehin ab dem Jahr 2018 zurückerhält. Er könne sich jedoch nicht sicher sein, dass das ohne Rechtsstreit passiere. 2016 hatte die Band Duran Duran einen ähnlichen Prozess um die Rechte an eigenen Songs gegen Sony/ATV verloren.

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