Orchestermusiker in Rheinland-Pfalz sollen mehr spielen

Mainz · Der rheinland-pfälzische Landesrechnungshof sieht ein hohes Einsparpotenzial bei den drei vom Land finanzierten Orchestern in Mainz, in Koblenz und in Ludwigshafen.

Die Musiker der drei Orchester würden vom Land zwar übertariflich bezahlt, aber seltener eingesetzt als tariflich möglich, sagte der rheinland-pfälzische Rechnungshofchef Klaus Behnke gestern in Mainz bei der Vorstellung seines Jahresberichts. Bei einigen Instrumenten, etwa Klarinetten, Oboen, Fagotten und Hörnern, würden weniger als zwei Drittel der zu leistenden Dienste erbracht. "Platt ausgedrückt" würden die Orchestermusiker weniger arbeiten, als sie eigentlich müssten.

Der Rechnungshof hatte die Arbeit der Rheinischen Philharmonie Koblenz, der Deutschen Staatsphilharmonie in Ludwigshafen und des Mainzer Staatsorchesters einer umfangreichen Prüfung unterzogen. "Wie viel Kultur kosten darf, auch darüber darf und muss man reden", sagte Behnke. Er kritisierte, dass die vom Land Rheinland-Pfalz 2006 eingeleitete Orchesterreform nur unvollständig umgesetzt worden sei. Der damals beschlossene Stellenabbau von 253 auf 212 sei nur teilweise erfolgt. Auch die vorgesehene stärkere Zusammenarbeit der drei Orchester habe keinen wirtschaftlichen Nutzen mit sich gebracht. So seien durch Kooperationen zwar Einsparungen von 500 000 Euro erzielt worden, allerdings zu dem Preis, dass das Land einen Koordinator anstellte, dessen Personalkosten die eingesparten Beträge sogar noch überstiegen.

Die Landesregierung reagierte zurückhaltend auf die Kritik. "Das Kulturministerium hält angesichts der kulturellen Bedeutung und des Imagegewinns, den die Landesorchester für das Land haben, die rein fiskalische Bewertung der Orchester mit dem Rotstift für nicht angemessen", teilte ein Ministeriumssprecher mit. Die tarifliche Eingruppierung der Musiker erfolge nach dem Grundsatz, die hohen Qualitätsstandards der Orchester zu sichern. Bei den angemahnten nicht ausgereizten Diensteinsätzen handele es sich um Höchstgrenzen, nicht um eine Soll-Arbeitszeit.

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