Konflikt um Framing von Bildern Lizenzstreit vor dem Europäischen Gerichtshof?

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) reicht einen Streit über das Einbetten von digitalen Medien in Internetseiten möglicherweise an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter.

 Peter Rüchel, Moderator und Mit-Erfinder der legendären Fernseh-Musiksendung „Rockpalast“.  Foto: Uta Rademacher/dpa

Peter Rüchel, Moderator und Mit-Erfinder der legendären Fernseh-Musiksendung „Rockpalast“. Foto: Uta Rademacher/dpa

Foto: dpa/Uta Rademacher

Die Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst verlangt für den Abschluss eines Lizenzierungsvertrags, dass die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) technische Maßnahmen gegen das sogenannte Framing von Vorschaubildern trifft. Die DBB spricht von zu viel Aufwand. Der Vorsitzende Richter des zuständigen I. Senats sagte in der Verhandlung gestern in Karlsruhe, möglicherweise müsse diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden.

Die zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz gehörende DDB hatte vor dem Berliner Kammergericht Recht bekommen. Demnach ist das Einbetten keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechts.Der Rechtsanwalt der VG Bild-Kunst sagte, er könne kein Interesse der Bibliothek sehen, einen Schutz vor Framing nicht einzurichten. Das Angebot der Bibliothek wäre nicht beeinträchtigt. Deren Rechtsanwalt verwies darauf, dass Framing technisch nur ein Link sei, der auf die Seite führe, auf der ein Werk ohnehin für alle zugänglich sei.

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