Rückgabe kolonialer Objekte Ministerrunde diskutiert Rückgabe von Kolonialobjekten

Berlin · Die Kulturminister von Bund und Ländern feilen an einer gemeinsamen Position zur Restitution von Objekten aus der Zeit kolonialen Unrechts. Mit dem Papier soll die weitere Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit Deutschlands beschrieben werden.

Dabei gehe es vor allem um den Umgang mit kolonialen Sammlungsobjekten in den Museen, hieß es aus dem Umfeld der Ministerrunde. Die gemeinsame Erklärung soll auch kommunale Spitzenverbände einbinden und den Leitfaden des Museumsverbandes weiterentwickeln.

Die Kulturminister kommen in dieser Runde erstmals am 13. März in Berlin zusammen. Das im vergangenen Jahr eingerichtete Gremium ist organisatorisch an die Kultusministerkonferenz (KMK) angelehnt, Beschlüsse der Kulturminister sollen als KMK-Positionen gewertet werden. Als erster Vorsitzender der Kulturministerkonferenz ist der Hamburger Kultursenator Carsten Brosda (SPD) vorgesehen.

Zum bei Wissenschaftlern umstrittenen Umfang von Restitutionen von Kolonialobjekten gibt es auch innerhalb der Länder noch Abstimmungsbedarf. Auf der einen Seite stehen nach dpa-Informationen diejenigen, die vor allem auf Provenienz setzen und damit zunächst Herkunft und Unrechtszusammenhang nachweisen wollen. Auf der anderen Seite stehen Hinweise auf den historischen Gesamtzusammenhang während des Kolonialismus. Daraus ergebe sich zwangsläufig, dass der Erwerb unrechtmäßig war.

„Frankreich hat mit der Beweislastumkehr einen klugen Ansatz gewählt. Das ist in unseren föderalen Strukturen nicht auf die gleiche Art und Weise möglich, aber wir werden für die Bundesrepublik auch einen geeigneten Weg finden müssen“, sagt etwa der Hamburger Senator Brosda. Bei einer solchen Umkehr der Beweislast müssten Museen nachweisen, dass die Objekte nicht aus kolonialen Unrechtszusammenhängen stammen.

Ein weiteres Problem für die Ministerrunde: Bevölkerungsgruppen, die ursprünglich Eigentümer der Objekte waren, werden von den betroffenen Ländern heute nicht immer anerkannt. Offizielle deutsche Stellen benötigen aber staatliche Ansprechpartner für entsprechende Verhandlungen. Gleichwohl setzen Bund und Länder auf eine gemeinsame Position. Brosda: „Der erste Schritt wäre es, auch politisch zu sagen: Wir sind bereit zu restituieren und wir sind bereit, auch die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können schon viele Fälle gelöst werden.“

Als fehlende rechtliche Rahmenbedingungen werden häufig haushaltsrechtliche Regelungen angesehen. Ein Museum verwaltet in der Regel ein Kunstobjekt, das der öffentlichen Hand gehört und als staatlicher Vermögenswert auch in den Haushalt einfließt. Somit müsste für jedes Objekt bei der Rückgabe ein Parlamentsbeschluss her. Hamburg hat deswegen etwa für NS-Raubkunst eine Wertgrenze von 500 000 Euro festgesetzt, bis zu der Museen Objekte aus staatlichem Besitz eigenmächtig restituieren können.

Bei der ersten Kulturministerkonferenz soll es zudem um den Umgang mit NS-Raubkunst gehen, um Fragen der kulturpolitischen Verantwortung in Zeiten rechtspopulistischer Angriffe auf die Kunst- und Meinungsfreiheit, sowie um die Abstimmung von Förderprogrammen zwischen Bund und Ländern.

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