Denkmalschutz Berliner Hedwigs-Kathedrale darf umgebaut werden

Berlin · (epd) Der geplante Umbau der Berliner St. Hedwigs-Kathedrale hat gestern eine entscheidende Hürde genommen. Das Verwaltungsgericht Berlin wies zwei Klagen ab, die eine Aufhebung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung forderten.

Geklagt hatten ein Künstler sowie vier Rechtsnachfolger von Künstlern, die am Ausbau der Kirche nach dem Zweiten Weltkrieg beteiligt waren.

Das Gericht verwies auf die fehlende Klagebefugnis der Kläger. Das Denkmalschutzgesetz schütze die Interessen des Staates, aber nicht das individuelle Interesse von Künstlern. Die Kläger strengen nun eine Zivilklage wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen an. Der 1773 fertiggestellte Kuppelbau war 1943 weitgehend zerstört und ab 1952 wieder aufgebaut worden. Die moderne Innenraumgestaltung stammt von Hans Schwippert (1899-1973). Die Kritik der Kläger richtet sich vor allem gegen die geplante Schließung der zentralen, acht Meter breiten Bodenöffnung mit Treppe in die Unterkirche. Nach Umgestaltung und Renovierung der Kirche – mit 60 Millionen Euro veranschlagt – soll der Altar weiter ins Zentrum der Rundkirche rücken und die Sitzbänke drumherum gruppiert werden. Berlins Kultursenator Klaus Lederer hatte gegen Bedenken des Denkmalamts die Umbaupläne mit Verweis auf die liturgischen Gemeindebelange genehmigt.

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