Tanztheater Wuppertal Kündigung von Intendantin Binder nicht wirksam

Düsseldorf · Auch das Landesarbeitsgericht (LAG) in Düsseldorf hat die Kündigung der Intendantin des Wuppertaler Tanztheaters, Adolphe Binder, für unwirksam erklärt.

 Adolphe Binder.    Foto: Jana Bauch/dpa

Adolphe Binder. Foto: Jana Bauch/dpa

Foto: dpa/Jana Bauch

Wie die erste Instanz befand das LAG am Dienstag, die angeführten Gründe reichten nicht für eine fristlose Kündigung. Das Arbeitsverhältnis mit der 50 Jahre alten Kulturmanagerin war vom Tanztheater Wuppertal Pina Bausch im Juli 2018 nach nur einem Jahr beendet worden. Begründet wurde dies vor allem mit dem Fehlen eines umsetzbaren Spielplans für das weltberühmte, von Pina Bausch gegründete Tanztheater. Der Trennung waren Mediation und Abmahnungen vorausgegangen. Eine ordentliche Kündigung war im Arbeitsvertrag Binders nicht vorgesehen. Allerdings hat die Compagnie seit Monaten mit Bettina Wagner-Bergelt wieder eine künstlerische Leitung. Auch die Geschäftsführung ist neu besetzt. „Wir müssen gucken, wie wir mit der Situation umgehen“, sagte Wagner-Bergelt nach dem Teilurteil. Über eine von Binder ebenfalls geforderte Zahlung von Vergütung seit der Kündigung und Weiterbeschäftigung will das Gericht später entscheiden.

(dpa)
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