Keine Entschädigung für Beschlagnahme von NS-Nachdrucken

Karlsruhe · Der britische "Zeitungszeugen"-Verleger Peter McGee bekommt weder Schadenersatz noch Entschädigung für die Beschlagnahmung seiner nachgedruckten NS-Propaganda. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob gestern ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz auf. Der Unternehmer hatte 2009 das Journal "Zeitungszeugen" in Deutschland auf den Markt gebracht, dem Nachdrucke des NS-Hetzblatts "Völkischer Beobachter" vom 1. März 1933 und des NS-Propagandaplakats "Der Reichstag in Flammen" beilagen. Für die Beschlagnahmung von 12 000 Exemplaren auf Anordnung des Amtsgerichts München forderte der Unternehmer mehr als 2,6 Millionen Euro Schadenersatz und Entschädigung vom Freistaat Bayern.

Das Amtsgericht München hatte die Beschlagnahmung mit dem Verdacht der Verwendung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und Verstößen gegen das Urheberrecht begründet.

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