Russisches Gesetz verhindert es Kreml gibt kaum Beutekunst zurück

Halle/Magdeburg · Die Rückgabe von Beutekunst aus Russland ist in den vergangenen 20 Jahren praktisch zum Erliegen gekommen. Das sagte der Leiter der Fachgruppe Provenienzforschung am Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste in Magdeburg, Uwe Hartmann.

Der Hauptgrund sei ein russisches Gesetz von 1997. Es habe festgelegt, dass Kunst- und Kulturgut ehemaliger Feinde im Zweiten Weltkrieg in das Staatseigentum Russlands übergehe. 2000 hatte Russland zum ersten Mal verschleppte Kunstwerke an die Bundesrepublik restituiert, im Gegenzug gab Deutschland ein Mosaik und eine Kommode aus dem Bernsteinzimmer zurück. Danach gab es so gut wie keine Rückführungen mehr.

(epd)
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