Streit um Urheberrecht Schlappe vor Gericht für Katy Perry

Los Angeles · Der Hit „Dark Horse“ von 2013 der US-Popsängerin soll in Teilen ein Plagiat sein.

  US-Sängerin Katy Perry.

US-Sängerin Katy Perry.

Foto: dpa/Jordan Strauss

Katy Perrys Hit „Dark Horse“ ist nach Ansicht einer Jury unzulässig von einem christlichen Rapsong abgekupfert. Die neunköpfige Jury fällte ihr Urteil am Montag in Los Angeles. Über die fällige Entschädigung wird verhandelt.

Vor fünf Jahren hatten Marcus Gray und zwei Co-Autoren des Songs „Joyful Noise“ Perry verklagt. Gray hatte den Song vor zehn Jahren unter dem Künstlernamen Flame veröffentlicht. Perry veröffentlichte „Dark Horse“ 2013. Die Mischung aus Pop und Hip Hop war die dritte Single ihres Albums „Prism“, war vier Wochen lang an der Spitze der Billboard-Charts und brachte Perry eine Grammy-Nominierung.

Grays Anwälte argumentierten, der Rhythmus und die instrumentale Linie, die beinahe die Hälfte von „Dark Horse“ durchziehen, glichen substanziell denen von „Joyful Noise“. Perrys Anwälte hielten dagegen, die betreffenden Teile des Songs repräsentierten simple musikalische Elemente. Wenn sie unter das Urheberrecht fielen, würde es der Musik und allen Songwritern schaden. „Sie versuchen, grundsätzliche Musikblöcke zu besitzen, das Alphabet der Musik, das für alle zugänglich sein sollte“, sagte Anwältin Christine Lepera während des Schlussplädoyers.

Die Jury befand alle sechs Songwriter und alle vier Konzerne für haftbar, die den Song veröffentlicht und verbreitet hatten, darunter Perry, Sarah Hudson, Juicy J, Capitol Records, Dr. Luke, Max Martin und Cirkut.

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