Schaden eingrenzen Gutscheine sollen Veranstaltern helfen
Berlin · Kulturstaatsministerin Monika Grütters sieht in der angestrebten Gutscheinlösung für Tickets von Konzerten und Veranstaltungen einen sinnvollen Kompromiss. „Dieser Weg nimmt die Veranstalter wie auch ihre Besucher gleichermaßen in den Blick“, sagte die CDU-Politikerin der dpa in Berlin auf Anfrage.
„Die Aussicht auf ein kulturelles Erlebnis bleibt genauso erhalten wie dem Veranstalter echte Härten erspart werden.“
Die Kultur- und Kreativwirtschaft sei erheblich durch die aktuelle Pandemie betroffen, sagte Grütters. Dies gelte insbesondere auch für die Veranstaltungswirtschaft. Die deutschen Konzert-, Tournee- und Festival-Veranstalter verkaufen nach den Angaben jährlich mehr als 120 Millionen Eintrittskarten und erwirtschaften einen Umsatz von rund fünf Milliarden Euro. Die Veranstalter sehen sich mit dem Problem der Rückerstattung von Tickets und dadurch entstehenden Liquiditätsengpässen konfrontiert.
„Ich freue mich, dass wir im Corona-Kabinett gemeinsam eine Lösung gefunden haben, bei der es Veranstaltern möglich ist, dem Inhaber einer Eintrittskarte statt der Rückzahlung des Geldes einen Gutschein anbieten zu können“, sagte Grütters. Damit könne der Inhaber eine andere gleichwertige Veranstaltung besuchen.
Die Gutscheine sollen bis Ende 2021 befristet sein und für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März gekauft wurden. Die Regelung soll auch für gebuchte Reisen und Sportveranstaltungen gelten. Hat der Kunde seinen Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst, muss der Kulturveranstalter ihm den Wert erstatten. Geplant sind auch Härtefallklauseln für alle Kunden, denen ein Gutschein wegen ihrer finanziellen Situation nicht zumutbar ist. Nun werde ein gesetzlicher Formulierungsvorschlag abgestimmt, kündigte Grütters an. Die EU-Kommission muss dem Maßnahmepaket noch zustimmen.
Der Deutsche Kulturrat hat die geplante Lösung begrüßt. Das sei ein wichtiger Akt der Nothilfe, sagte dessen Geschäftsführer Olaf Zimmermann in Berlin. Viele Kulturveranstalter und -einrichtungen hätten bereits in Eigenregie solche Gutscheinlösungen auf freiwilliger Basis auf den Weg gebracht, so Zimmermann. Die gesetzliche Regelung würde nun Verbindlichkeit und Rechtssicherheit bieten.