Urheberrecht EU-Gerichtshof setzt enge Grenzen bei Musik-Sampling

Luxemburg · Der Europäische Gerichtshof hat dem Kopieren von Musiksequenzen, dem sogenannten Sampling, enge Grenzen gesetzt. Auch die Vervielfältigung sehr kurzer Sequenzen von fremden Tonträgern sei zustimmungspflichtig, befand der Gerichtshof gestern in Luxemburg in einem seit 20 Jahren dauernden Rechtsstreit zwischen der Düsseldorfer Musikgruppe Kraftwerk und Pop-Produzent Moses Pelham.

Eine Ausnahme ließen die Richter aber zu: Das Verwenden eines Klangschnipsels in geänderter und nicht wiedererkennbarer Form sei kein Zitat und damit keine Verletzung der Rechte am ursprünglichen Werk (Az.: C-476/17). Zugleich machten sie deutlich, dass es sich nach Europäischem Recht nicht um die Kopie eines Liedes handelt, wenn das neue Stück nur einzelne Fragmente – aber weder den gesamten, noch einen wesentlichen Teil übernimmt.

Der Streit zwischen der Band Kraftwerk und Pelham läuft vor deutschen Gerichten schon seit zwei Jahrzehnten durch alle Instanzen. Es geht um einen Rhythmus aus dem Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ von 1977. Pelham hatte 1997 eine Zwei-Sekunden-Sequenz ohne Erlaubnis benutzt und in Endlosschleife unter den Song „Nur mir“ mit der Rapperin Sabrina Setlur gelegt. Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter verklagte den Musikproduzenten daraufhin.

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