Angst vor der Sperre Was tun, wenn ich die Gasrechnung nicht bezahlen kann?

Service | Düsseldorf · Auf ohnehin schon explodierende Energiepreise kommt ab Oktober die staatliche Gaszulage von 2,4 Cent pro Kilowattstunde. Viele schauen mit Sorge auf die kommenden Strom- und Gasrechnungen. Was passiert, wenn man nicht mehr zahlen kann und was kann man dann tun?

 Viele Verbraucher haben Sorge, den Strom- und GAsverbrauch nicht mehr zahlen zu können.

Viele Verbraucher haben Sorge, den Strom- und GAsverbrauch nicht mehr zahlen zu können.

Foto: dpa/Jan Woitas

Morgens aufzustehen und der Strom ist weg. Kein Licht, kalt duschen, kein Kaffee, Kühlschrank aus, Gefriertruhe taut schon. In Anbetracht schwindelerregender Energiepreise steigt bei immer mehr Verbrauchern die Sorge vor einem solchen Szenario, weil sie die kommenden Strom- und Gasrechnungen nicht mehr bezahlen können. Was heißt das aber? Muss man dann im Dunkeln sitzen und dürfen die Energieversorger sofort den Gashahn zudrehen? Die Antworten auf die drängendsten Fragen:

Wie sehr darf ich in der Kreide stehen, bevor Gas oder Strom gesperrt werden?

Die Energieversorger dürfen nicht einfach den Hahn zudrehen. Erst bei einem Zahlungsrückstand vom Doppelten des monatlichen Abschlags oder der Vorauszahlung droht laut der Verbraucherzentrale der Strom- oder Gas-Stopp. Gibt es keine Vereinbarung über Abschlags- oder Vorauszahlungen, muss der Rückstand ein Sechstel der Jahresrechnung erreichen, wenigstens muss er 100 Euro betragen.

Was passiert, wenn ich Gas- oder Stromrechnung tatsächlich nicht mehr bezahlen kann?

Zunächst kommt eine Zahlungserinnerung, inklusive einer Mahngebühr von rund zwei Euro.

Wann dürfen Strom- und Gas abgedreht werden?

Erst wenn zwei Mahnungen erfolgt sind und der Energieversorger die Sperrung angekündigt hat, droht wirklich die Sperre. Vorab muss der Verbraucher allerdings über die Möglichkeiten informiert werden, mit denen er die Unterbrechung verhindern kann. Die Sperre muss zudem verhältnismäßig sein. Das bedeutet laut der Verbraucherzentrale, „dass der Verbraucher oder die Verbraucherin dem Energieversorger nicht in Aussicht stellt, seinen Zahlungspflichten nachzukommen.“ Mit der Ankündigung der Sperre muss den Kunden eine Ratenzahlung zur Vermeidung der Sperre, die sogenannte „Abwendungsvereinbarung“, angeboten werden. Dies muss für beide Vertragsseiten wirtschaftlich zumutbar sein. Bei einer konkreten Gefahr für Leib und Leben ist die Absperrung zudem unzulässig. Diese Information muss dem Grundversorger allerdings per Mail oder Brief schriftlich zugehen.

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Die Energiesperre darf laut gesetzlicher Vorgaben nur erfolgen, wenn sie vier Wochen zuvor angekündigt wird. Acht Tage vor der Sperrung muss zudem schriftlich das Datum für die Unterbrechung mitgeteilt werden. Erst nach Ablauf dieser Frist darf endgültig abgedreht werden. Andere Regelungen gelten für Haushalte, die einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung abgeschlossen haben. Als Grundversorger gelten Energieunternehmen, die im Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom oder Gas versorgen. Wer sich seinen Strom- oder Gasvertrag also selbst aktiv ausgesucht hat, sollte in seinen Vertrag und die darin vereinbarten Regelungen schauen. Maßgeblich sind die in den AGBs vereinbarten Fristen.

Was kann ich selbst tun, wenn ich absehen kann, dass ich zahlungsunfähig werde?

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit ihrem Energieversorger auf. Sie haben die Möglichkeit eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung und eine Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis zu vereinbaren, so die Verbraucherzentrale Hamburg. Holen Sie sich Hilfe bei der Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung.

Wie kann ich vorbeugend tun, um mich vor einer Strom- oder Gassperre schützen?

  • „Bezahlen Sie Ihre Abschläge regelmäßig und pünktlich“, raten die Verbraucherschützer. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten in der Budgetplanung immer Vorrang haben und vor anderen Rechnungen beglichen werden.
  • Prüfen Sie bei geringem Einkommen oder Minirente, ob Sie ergänzend Anspruch auf staatliche Hilfen wie Wohngeld oder die Grundsicherung haben.
  • Behalten Sie Ihren Energieverbrauch unter Kontrolle. Kontrollieren Sie Ihre Abschlagszahlungen und passen Sie diese rechtzeitig an, damit die Nachforderungen bei der Jahresrechnung nicht ins Uferlose laufen.
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