Mädchen töteten die Zwölfjährige Fall Luise: Welche Strafe die Täterinnen erwartet

Freudenberg · Zwei Mädchen, 12 und 13 Jahre alt, haben am Samstag die zwölfjährige Luise mit zahlreichen Messerstichen getötet. Laut dem Jugendstrafrecht gelten sie als nicht schuldfähig - weil sie noch unter 14 sind. Konsequenzen hat ihre Tat trotzdem.

Nach der grausamen Tat an der 12-jährigen Luise F., die am Samstag in einem Wald an der Grenze von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen mit mehr als 30 Messerstichen umgebracht wurde, herrscht nun Klarheit über die Täterinnen. Zwei 12- und 13-jährige Mädchen, die das Opfer kannten, haben am Montag die Tat gestanden.

Welche Strafe die mutmaßlichen Täterinnen im Fall der 12-Jährigen Luise erwartet

Weil es sich bei den mutmaßlichen Täterinnen des tödlichen Angriffs um Minderjährige handelt, stellt sich nun die Frage, ob sie für ihr Vergehen überhaupt strafrechtlich belangt werden können. Mario Mannweiler, Oberstaatsanwalt in Koblenz, teilte bei einer Pressekonferenz am Dienstag mit: „Aufgrund des kindlichen Alters der mutmaßlichen Täterinnen gehen wir von Strafunmündigkeit aus.“

Für die Staatsanwaltschaft und Polizei bedeute dies, dass den beiden Kindern infolge des Gesetzes keine strafrechtlichen Sanktionen drohen. Das Jugendstrafrecht greift erst ab dem Alter von 14, somit sind die beiden 12 und 13 Jahre alten Mädchen nicht schuldfähig. „Ab 14 gehen wir davon aus, dass eben Jugendliche sehr viel besser übersehen und begreifen können, was das für Taten sind und was das für Folgen hat“, sagte die Vize-Geschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB), Martina Huxoll-von Ahn, dem Radiosender RPR1.

Eine Herabsetzung der Altersgrenze lehnt der DKSB ab und verweist auf andere mögliche Konsequenzen, über die das zuständige Jugendamt entscheiden kann. So wird nun auch im Fall Luise weiter verfahren. „Die beiden Kinder sind jetzt in die Obhut des Jugendamtes gegeben worden, das auch für allen weiteren Maßnahmen zunächst erst zuständig ist“, sagt Mannweiler.

Luise aus Freudenberg von zwei Mädchen getötet – Fotos der Spurensuche
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Zwölfjährige Luise aus Freudenberg wurde von zwei Mädchen getötet – Spurensuche der Polizei

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Foto: dpa/Christoph Reichwein

Die Sanktionen liegen in der Hand des Jugendamtes

Das Jugendamt hat bereits erste Maßnahmen für die beiden Mädchen ergriffen. So leben sie laut Aussagen des Kreis Siegen-Wittgenstein vorerst nicht mehr bei ihren Familien. Das Landesjugendamt NRW habe sie „außerhalb des häuslichen Umfeldes untergebracht“.

Dies habe auch damit zu tun, dass die Kinder ihre bisherige Schule nicht mehr besuchen und auch nicht mehr dort hin zurückkehren werden. Die beiden Mädchen gingen gemeinsam mit der getöteten Luise in die Klasse 7b der Esther-Bejarano-Gesamtschule.

Über ein Verfahren für die zwei mutmaßlichen Täterinnen hat das Jugendamt aufgrund der Besonderheit des Falls noch nicht entschieden. „So einen Fall gab es noch nie und entsprechend haben wir dafür auch kein Standardverfahren“, sagte ein Behördensprecher in Köln gegenüber der Bild-Zeitung.

Dürfen die Mädchen wieder zu ihren Familien zurückkehren?

Zwar leben die zwei Mädchen derzeit nicht in der Obhut ihrer Eltern, Kontakt zu ihnen haben sie aber dennoch. „Der Kontakt zur Familie ist aufgrund des jungen Alters der Mädchen für die Entwicklung einer gelingenden Unterstützung sehr bedeutsam und wird insofern unterstützt“, erklärt Kreis-Jugenddezernent Thomas Wüst.

Wann und ob die Schülerinnen überhaupt zu ihren Eltern und Familien zurückkehren dürfen, sei noch nicht klar. Es handele sich Wüst zufolge um einen komplexen Prozess und eine „ganz außergewöhnliche Situation, die viel Empathie und umsichtiges Agieren erfordert“.

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