Verbraucherzentrale Saarland Energiepreisrechner zeigt, wie hoch Ihr passender Abschlag für Strom und Gas ist

Saarbrücken · Die Energiepreise steigen, Anbieter oder Vermieter geben sie weiter. Doch wie hoch sollte Ihr Abschlag für Strom und Gas sein? Ob alles korrekt abläuft, soll ein Rechner der Verbraucherzentrale zeigen.

Energiepreisrechner zeigt, wie hoch Ihr passender Abschlag für Gas und Strom ist​
Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Das Thema Energiekosten erhitzt weiterhin die Gemüter. Viele Anbieter kündigten zurzeit bereits erhöhte Preise und gleichzeitig entsprechend erhöhte monatliche Abschläge an, erklärt die Verbraucherzentrale Saarland. Einige Kunden warteten dagegen noch auf eine Information ihres Strom- und Gasanbieters, wie es nun preislich weitergehe.

Vielleicht hätten sie zum Beispiel eine Preisbindung vereinbart, die noch nicht ausgelaufen ist, weiß die Verbraucherzentrale. Auch in diesem Fall könnten Kunden aber von Preiserhöhungen betroffen sein. „Und Vermieter haben für das Gas zum Teil entsprechende Verträge für das Gebäude abgeschlossen und reichen die Kosten mit der Heizkostenabrechnung an ihre Mieter weiter“, so die Verbraucherschützer. Manche Mieter wüssten eventuell noch gar nicht, wie stark die Kosten für sie bereits gestiegen seien. Die Verbraucherzentrale Saarland will mit einem Energiepreisrechner aufzeigen, wie Kunden an die für sie passenden neuen Abschläge kommen.

Hilfe beim Berechnen der Energiekosten

Haben Kunden bereits Post vom Energieversorger oder Vermieter bekommen, sollten sie in der Mitteilung einen Brutto-Preis je Kilowattstunde finden, erklärt die Verbraucherzentrale. In diesem seien alle weiteren Kosten schon eingeschlossen – etwa Steuern. Pro verbrauchte Kilowattstunde müssen Verbraucher den Brutto-Preis bezahlen, deshalb ist diese Angabe so wichtig. Falls sie noch keine Information erhalten hätten, welcher neue Brutto-Preis für sie je Kilowattstunde gelte, sollten sie sich dringend erkundigen, rät die Verbraucherzentrale.

Die meisten Mieter haben demnach aber keinen eigenen Vertrag und bekommen vom Vermieter eine jährliche Heizkostenabrechnung, in der sich oft nur der Verbrauch des gesamten Gebäudes in Kilowattstunden findet. Außerdem werden etliche Nebenkosten zum Beispiel zur Wartung mit aufgestellt, was es zusätzlich schwierig macht, die Konsequenzen gestiegener Gaspreise nachzuvollziehen, wissen die Energieexperten. Im Zweifel könnten sich Kunden mit ihrer Heizkostenabrechnung an die Verbraucherzentrale wenden und nachfragen, wie sich der gestiegene Gaspreis darin auswirkt und welche Abschläge demnach angemessen sind.

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So funktioniert der Energiepreis-Rechner

Eine grobe Orientierung könne auch der Energiepreisrechner bieten, mit dem sich die Auswirkungen vermuteter Kostensteigerungen berechnen ließen. Hier können Sie den Energiepreisrechner direkt anwenden.

Dabei müssten im ersten Schritt die neuen Kosten berechnet werden. Nun brauchen Kunden noch ihren Jahresverbrauch. Den finden Verbraucher zum Beispiel in der letzten Jahresabrechnung ihres Versorgers. Hinzu kommt in vielen Tarifen noch ein Grundpreis und bei einigen wenigen Verbrauchern ein Messentgelt, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Auch diese Angaben fänden Kunden etwa in der letzten Jahresabrechnung. Mit diesen Angaben können Verbraucher ihre jährlichen Kosten und eine passende Abschlagszahlung berechnen.

Anschließend sollten die Abschlagszahlungen überprüft werden. „Wir machen die Erfahrung, dass einige Anbieter mit den Abschlägen nicht vernünftig umgehen“, warnt die Verbraucherzentrale Saarland: In ihrem Rechner-Angebot sehen Verbraucher dagegen für ihre Daten auch den passenden monatlichen Abschlag. Sollte der aktuelle Abschlag nicht dazu passen, sollten sich Kunden an ihren Versorger wenden und um eine Anpassung bitten. Auch dabei helfe die Verbraucherzentrale Saarland.

Der Energiepreisrechner und weitere Infos zu diesem Thema sind unter www.verbraucherzentrale-saarland.de zu finden.

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