BundesverfassungsgerichtRichter verbieten harte Sanktionen bei Hartz IV
Hartz-IV-Empfänger müssen ab sofort keine drastische Kürzung ihrer Leistungen mehr befürchten. Minderungen um 60 Prozent oder mehr sind mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden.