Nach der Party neu nachdenken

Reinheitsgebot · Hopfen, Malz, Hefe und Wasser - mehr gehört nicht rein ins Bier . Dass das in unserem Land seit 500 Jahren gilt, sorgt beim Deutschen Brauerbund für Partystimmung. Viele Deutsche feiern mit. Schließlich ist Bier - zumindest wenn es um Alkohol geht - ihr liebstes Getränk. Ansonsten fließen nur Mineralwasser, Fruchtsäfte, Kaffee und süße Brausen häufiger durch deutsche Kehlen. Ohne das Reinheitsgebot sei deutsches Bier nicht das, was es ist, sagt der Brauerbund. Das Gebot stehe "für die Bewahrung einer althergebrachten Handwerkstechnik". Dem Biertrinker beschere es "ein Höchstmaß an Gesundheits- und Verbraucherschutz ".

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Foto: Robby Lorenz

Von der Unesco, der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur, kommt trotzdem keine Geburtstagskarte. Die Unesco hat dem deutschen Reinheitsgebot Ende 2014 das verweigert, was sie unter anderem dem rheinischen Karneval, der deutschen Brotkultur und der Hütte in Völklingen zugestanden hat: eine Aufnahme in die Liste des Weltkulturerbes. "Wir hatten den Eindruck, dass die Bierproduktion inzwischen sehr industriell geprägt ist. Der Mensch als Wissensträger der Brautradition scheint zunehmend eine nachrangige Rolle zu spielen", teilte die Unesco mit.

Das war Wasser auf die Mühlen der Reinheitsgebot-Kritiker - vor allem derer, die ohne Computersteuerung wirklich noch von Hand brauen. Hopfenkonzentrat darf heutzutage verwendet werden, aber wer nach uralten Rezepten zusätzlich mit Gewürzen oder Orangenschalen brauen will, braucht eine behördliche Sondergenehmigung. Mit Verbraucherschutz habe das nichts zu tun, sagen die Kritiker.

Ganz so schlimm, wie mancher tut, ist es um die deutsche Braukultur allerdings nicht bestellt. Es gibt in Deutschland gut 1300 Brauereien, in denen über 40 Sorten und rund 5500 Marken gebraut werden. Es gibt rund 200 Hopfenarten, zahlreiche Malze und Hefen, mit denen ohne Verletzung des Reinheitsgebots fulminante Geschmacksnoten erzeugt werden können.

Alles gut also? Nein. 1987 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Bier , das andernorts nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut wurde, auch in Deutschland als Bier verkauft werden darf. Dem Verbraucherschutz diene das Gebot nämlich nicht. Denn im Gegensatz zu den Menschen, die vor 500 Jahren gelebt haben, können wir heute lesen, was drin ist.

Bevor auch das Reinheitsgebot für in Deutschland gebrautes Bier vor Gericht landet, sollten wir also selbst mehr Freiraum schaffen und neue Regeln festlegen. Regeln, bei denen es nicht darum geht, ob Interessen von Industriebrauereien geschützt oder die von Kreativen berücksichtigt werden - sondern Regeln, die einzig und allein uns Verbrauchern dienen.

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