Mietrecht Modernisierung nur mit Vorlauf

Gelsenkirchen · () Modernisierungsarbeiten an Immobilien brauchen einen gewissen Vorlauf. Denn Vermieter müssen ihre Mieter rechtzeitig – in der Regel drei Monate – vor Beginn der Arbeiten darüber informieren. Diese Aufgabe muss der Vermieter selbst übernehmen - und zwar schriftlich, wie eine Entscheidung des Amtsgerichts Gelsenkirchen zeigt.

(dpa)
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