Mittelstandsgesetz geht in den Landtag

Saarbrücken · Als das "progressivste und mittelstandsfreundlichste" Mittelstandsförderungsgesetz bezeichnet Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD ) den Gesetzentwurf, der jetzt in den Landtag eingebracht werden soll.

Mitte Juli soll er erstmals im Parlament diskutiert werden, dann wird er noch einmal in den Ausschüssen behandelt. "Ich gehe davon aus, dass das Gesetz Anfang 2016 in Kraft tritt", sagte Rehlinger gestern.

Das Gesetz bringt einige Neuerungen mit sich. Einmal wird es eine Clearing-Stelle bei der IHK geben, die Gesetzesvorhaben darauf abklopft, inwieweit sie neue Hürden für Unternehmen aufbauen, wie beispielsweise unnötige Bürokratie. Über eine neue Ausschreibungspraxis mit kleineren Losgrößen sollen vermehrt auch saarländische Unternehmen von kommunalen Projekten profitieren können. Wichtig ist auch, dass Firmen bei einem Auftragsvolumen unter 250 000 Euro keine Sicherheiten mehr stellen müssen. "Das erhöht zwar das Risiko für die öffentliche Hand, verschafft den Unternehmen aber mehr Luft", sagt Rehlinger. Neu ist auch, dass es eine Nachprüfungsstelle geben wird, bei der Unternehmen auch bei kleineren Aufträgen überprüfen lassen können, ob alle Regeln ordnungsgemäß eingehalten wurden und bei einem Verstoß eine Rüge einfordern können.

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