München Miteigentümer können Arztpraxis verhindern
München · Eine Eigentümergemeinschaft kann – je nach Teilungserklärung – einzelnen Eigentümern untersagen, in ihren Räumen eine medizinische Praxis einzurichten. Wie das Landgericht München I in einem Urteil betont, reicht schon, wenn die Miteigentümer die Beieinträchtigung durch das Patienten-Aufkommen als Gegenargument ins Feld führen (Az.: 1 S 21019/14).
15.02.2018
, 20:22 Uhr