München Miteigentümer können Arztpraxis verhindern

München · Eine Eigentümergemeinschaft kann – je nach Teilungserklärung – einzelnen Eigentümern untersagen, in ihren Räumen eine medizinische Praxis einzurichten. Wie das Landgericht München I in einem Urteil betont, reicht schon, wenn die Miteigentümer die Beieinträchtigung durch das Patienten-Aufkommen als Gegenargument ins Feld führen (Az.: 1 S 21019/14).

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