Mit dem Antrag auf Elterngeld nicht zögern

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?Antwort: Grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld hat, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind (kann auch Adoptiv- oder Enkelkind sein) in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (höchstens 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt) ausübt

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?Antwort: Grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld hat, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind (kann auch Adoptiv- oder Enkelkind sein) in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (höchstens 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt) ausübt.Wie hoch ist das Elterngeld?Antwort: Das Elterngeld ist abhängig vom Einkommen. Es beträgt grundsätzlich 67 Prozent des durchschnittlichen Netto-Gehalts der letzten zwölf Monate vor Geburt beziehungsweise vor Mutterschutzfrist. Einmalige Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Prämien und ähnliches werden aber nicht berücksichtigt. Geringverdiener mit einem durchschnittlichen Netto-Einkommen unter 1000 Euro erhalten noch einen Zuschlag. Lebt noch ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren im Haushalt, wird noch ein Geschwisterbonus gezahlt. Auch wer kein Einkommen hat, hat trotzdem Anspruch auf Elterngeld, ebenso Arbeitslose. Als Mindestbetrag werden 300 Euro im Monat ausgezahlt. Maximal wird ein Betrag von 1800 Euro monatlich ausgezahlt. Über welchen Zeitraum hinweg wird das Elterngeld ausgezahlt?Antwort: Ein Elternteil kann für die Dauer von maximal zwölf Monaten Elterngeld beziehen. Zwei weitere Monate können unter der Voraussetzung beansprucht werden, wenn der andere Elternteil für mindestens zwei Monate sein Einkommen reduziert (Partnermonate). Alleinerziehende können für die Dauer von 14 Monaten Elterngeld beanspruchen, jedoch nur, wenn sie das alleinige Sorgerecht beziehungsweise Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind besitzen. Der Bezugszeitraum kann in Ausnahmefällen auf die Dauer von 24 Monaten ausgedehnt werden, jedoch wird dann monatlich nur noch der halbe Betrag ausgezahlt. Es ist jedoch zu beachten, dass Monate, in denen laufendes Mutterschaftsgeld gezahlt wird, automatisch der Mutter angerechnet werden. Wo und wann wird das Elterngeld beantragt?Antwort: Elterngeld wird nicht automatisch gezahlt, es muss schriftlich beantragt werden. In dem Antrag muss jeder Elternteil verbindlich die Monate festlegen, für die Elterngeld beansprucht wird. Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Im Saarland ist die Elterngeldstelle im Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Saarbrücken zuständig, in Rheinland-Pfalz die Jugendämter. Der Antrag für die Genehmigung von Elterngeld kann erst nach der Geburt gestellt werden. Beigefügt werden muss eine Geburtsbescheinigung, die Einkommensnachweise und eine Bescheinigung über das erhaltene Mutterschaftsgeld. Der Antrag sollte schnellstmöglich gestellt werden, da nur drei Monate rückwirkend ab Eingang das Elterngeld gezahlt wird. Wer kann wie lange Elternzeit in Anspruch nehmen?Antwort: Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit bis maximal zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Gleiches gilt auch für Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte, 400 Euro-Jobber, befristet Beschäftigte oder Beamte. Es müssen allerdings folgende Voraussetzungen verbindlich erfüllt sein: Die/der Berechtigte lebt gemeinsam mit dem Kind in einem Haushalt, betreut und erzieht es überwiegend selbst und arbeitet während der Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden in der Woche. Ein Anteil von bis zu zwölf Monaten kann mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers auf einen späteren Zeitraum übertragen werden.

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