Millionenstrafe für Kaffeeröster

Bonn. Deutschlands Verbraucher haben jahrelang zuviel für Kaffee bezahlt: Das Kartellamt verhängte ein Bußgeld von knapp 160 Millionen Euro gegen Tchibo, Melitta und Dallmayr wegen verbotener Preisabsprachen. Melitta kündigte an, Rechtsmittel gegen das Bußgeld einzulegen, Dallmayr kritisierte die Buße als "völlig überzogen". Tchibo wollte sich "inhaltlich nicht äußern"

Bonn. Deutschlands Verbraucher haben jahrelang zuviel für Kaffee bezahlt: Das Kartellamt verhängte ein Bußgeld von knapp 160 Millionen Euro gegen Tchibo, Melitta und Dallmayr wegen verbotener Preisabsprachen. Melitta kündigte an, Rechtsmittel gegen das Bußgeld einzulegen, Dallmayr kritisierte die Buße als "völlig überzogen". Tchibo wollte sich "inhaltlich nicht äußern". Tchibo, Melitta und Dallmayr hätten mindestens seit Anfang 2000 bis zu einer Durchsuchung im Sommer 2008 Preiserhöhungen untereinander abgesprochen, teilte das Bundeskartellamt mit. Allein zwischen 2003 und 2008 habe es insgesamt fünf Preiserhöhungen gegeben, die bis auf eine Ausnahme auch bei den Verbrauchern hätten durchgesetzt werden können. Die Absprachen hätten sich "unmittelbar zu Lasten der Endverbraucher" ausgewirkt, erklärte das Bundeskartellamt. Der Lebensmitteleinzelhandel habe die höheren Einkaufspreise direkt an die Verbraucher weitergegeben. So hätten allein zwei Preiserhöhungen im Winter 2004 und Frühjahr 2005 zu einem Anstieg der Endverbraucherpreise von durchschnittlich einem Euro für ein Pfund Kaffee geführt. Für die Absprachen hätten die drei Kaffee-Röster einen sogenannten Gesprächskreis eingerichtet, in dem Geschäftsführer und Vertriebsleiter die Preise abgestimmt hätten. Dabei sei es vor allem um die Preise für Filterkaffee, Bohnen, Espresso und Kaffee-Pads gegangen. Daher müssten die drei Unternehmen und insgesamt sechs ihrer Manager nun ein Bußgeld von insgesamt 159,5 Millionen Euro zahlen. Die Geldbußen sind laut Kartellamt aber noch nicht rechtskräftig. Eine Sprecherin von Melitta erklärte, das Unternehmen bedaure den Vorgang und habe Vorkehrungen getroffen, "damit so etwas nicht noch einmal passiert". Melitta war demnach seit Mitte 2008 in die Ermittlungen der Kartellwächter einbezogen und habe mit ihnen "uneingeschränkt zusammengearbeitet". An der Höhe des Bußgeldes habe Melitta aber "erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel". Beim Kartellamt laufen nach Angaben der Behörde Verfahren gegen zahlreiche weitere Kaffee-Röster wegen des Verdachts auf Preisabsprachen für den Verkauf von Kaffee an die Gastronomie und andere Großabnehmer. afp

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