Brandenburg/Havel Mietkündigungen wegen Lärms nur gegen Beweis

Brandenburg/Havel · () Vermieter müssen Lärm in ihrer Wohnung nicht stillschweigend hinnehmen. Im Zweifel können sie dem Störenfried sogar mit einer Kündigung drohen. Allerdings muss der Vermieter dem betreffenden Mieter dann auch eindeutig nachweisen können, dass er für die Ruhestörung verantwortlich ist.

Das entschied jetzt das Amtsgericht Brandenburg an der Havel (Az.: 31 C 125/16), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Ausgabe 12/2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.

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