Mietrecht Mieter müssen Balkonabfluss frei halten

Berlin · () Welke Blätter oder Blumenkübel haben auf der Regenrinne nichts zu suchen. Mieter müssen vielmehr dafür sorgen, dass Wasser von ihrem Balkon abfließen kann. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Dazu gehört, das Abflusssieb regelmäßig von Laub oder anderen Verschmutzungen zu befreien. Nach gängiger Rechtsprechung ist der Mieter dazu verpflichtet, alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden oder zu verringern. Ist der Abfluss verstopft, so ist der Vermieter schnellstmöglich zu informieren, damit er sich um die Beseitigung des Mangels kümmern kann. Wer in Zeiten akuten Laubfalls mehrere Wochen in den Urlaub fährt, sollte einen Nachbarn oder Bekannten beauftragen.

(dpa)
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