Mietrecht Schimmel im Kinderzimmer ist Kündigungsgrund

Bielefeld/Berlin · Schimmel im Kinderzimmer kann für Mieter ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Das geht aus einem Urteil des Amtsgericht Bielefeld (Az.: 415 C 56/18) hervor.

Darüber berichtet der Deutsche Anwaltverein (DAV). Gibt der Vermieter an, der Schimmel sei durch den Mieter verursacht worden, muss er dies beweisen können. Im verhandelten Fall hatten Mieter wegen Feuchtigkeit und Schimmel im Kinderzimmer fristlos gekündigt. Nach Ansicht des Gerichts zu Recht, denn die Situation sei für die Gesundheit des Kleinkinds der Familie nicht tragbar gewesen. Ein Sachverständiger konnte nicht zeigen, dass die Mieter für die feuchten Wände verantwortlich waren. Stattdessen ergaben seine Gutachten, dass die Feuchtigkeit zumindest auch eine Folge baulicher Mängel war.

(dpa)
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