Miete runter, wenn Wohnung zu kalt ist
Miete runter, wenn Wohnung zu kalt ist Berlin. (dpa/tmn) In der Heizperiode muss die Heizung funktionieren. Ist das nicht der Fall, dürfen Mieter die Zahlungen mindern. Fällt die Heizung ganz aus, können Mieter fristlos kündigen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund hin. Tagsüber - von 6 bis 23 Uhr - muss die Wohnung auf mindestens 20 bis 22 Grad Celsius geheizt werden können
Miete runter, wenn Wohnung zu kalt istBerlin. (dpa/tmn) In der Heizperiode muss die Heizung funktionieren. Ist das nicht der Fall, dürfen Mieter die Zahlungen mindern. Fällt die Heizung ganz aus, können Mieter fristlos kündigen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund hin. Tagsüber - von 6 bis 23 Uhr - muss die Wohnung auf mindestens 20 bis 22 Grad Celsius geheizt werden können. Nachts reichen 18 Grad aus. Beim Warmwasser werde eine Temperatur von 45 Grad als üblich angesehen. Bei Tierkauf vorher Vermieter fragenBonn. (dpa/tmn) Verbietet der Mietvertrag Hunde- oder Katzenhaltung nicht ausdrücklich, kann sich der Mieter einen der Vierbeiner anschaffen. Trotzdem empfiehlt es sich, dem Vermieter und auch den Nachbarn vorher Bescheid zu sagen, rät der Deutsche Tierschutzbund. Dadurch lässt sich die Gefahr verringern, dass entweder der Vermieter oder ein Nachbar - womöglich mit Erfolg - vor Gericht zieht, wenn etwa der Hund häufig bellt oder die Katze hartnäckig ihre Krallen an der Tapete schärft.