Merkel will Laufzeit von Leiharbeit notfalls gesetzlich einschränken

Berlin · Kanzlerin Angela Merkel (CDU) will ausufernde Laufzeiten in der Leiharbeit notfalls per Gesetz eindämmen. Laufzeiten von teilweise mehr als zehn Jahren fielen „aus dem Rahmen des in der Leiharbeit Üblichen“, sagte Merkel der „Leipziger Volkszeitung“.

Eigentlich sei von einer durchschnittlichen Laufzeit "von weniger als einem Jahr" ausgegangen worden. Die Kanzlerin verwies auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Juli. Das Gericht hatte das Mitspracherecht des Betriebsrats beim Dauereinsatz von Leiharbeitern gestärkt und dies damit begründet, dass der Einsatz laut Gesetz nur "vorübergehend" erlaubt sei. Merkel versprach, auf Grundlage der ausstehenden schriftlichen Urteilsbegründung zu entscheiden, "wie wir vorgehen müssen, um den Begriff ,vorübergehend‘ noch präziser auszulegen, sei es gesetzlich oder mit anderen Maßnahmen".

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