Merkel in NS-Uniform: Künstler erneut schuldig gesprochen

München · Der Künstler Günter Wangerin (68) ist wegen eines Plakats, das Bundeskanzlerin Angela Merkel in Nazi-Uniform mit Hakenkreuz-Armbinde zeigt, erneut verurteilt worden. Wangerin hatte mit dem Plakat an einer Demonstration gegen die Sparauflagen für die EU-Krisenländer teilgenommen.

Das Landgericht München bestätigte gestern im Berufungsprozess seine Verurteilung zu 3000 Euro Geldstrafe wegen Verwendung von Nazi-Symbolen. In diesem konkreten Fall könne er sich nicht auf die Kunstfreiheit berufen, erklärte die Strafkammer.

Linkspartei, DKP, Attac und die Gewerkschaft Verdi hatten am 14. November 2012 in München gegen die Folgen der Euro-Krise für die südeuropäischen Schuldenländer demonstriert. Unter den Teilnehmern war auch Wangerin mit dem Plakat. "Das sollte heißen: Schaut her, so sehen uns die Anderen", sagte der Angeklagte vor dem Landgericht. Seine Aktion sollte einen Zusammenhang herstellen mit den Verbrechen des Nazi-Regimes im besetzten Griechenland. Er zitierte den griechischen Musiker Mikis Theodorakis, wonach Merkel seinen Landsleuten "neue Gauleiter" aufzwinge.

Das Landgericht bestätigte das Urteil des Amtsgerichts München, das ihn wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu der Geldstrafe verurteilt hatte. Paragraf 86 des Strafgesetzbuches erlaube die Verwendung von Symbolen des Nazi-Regimes, wenn das der Kunst oder der Berichterstattung über das Zeitgeschehens diene. Aber diese Ausnahme gelte hier nicht, sagte die Vorsitzende Richterin. Auch der Hinweis des Angeklagten, dass solche Plakate in allen anderen Ländern Europas gezeigt werden dürften, ließ das Gericht nicht gelten. Der Künstler kündigte gestern Revision an.

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