Mercedes unterliegt vor BGH im Streit um Meinungsfreiheit

Karlsruhe. Meinungsfreiheit gilt auch in der Welt der Konzerne und Aktionäre: Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in Karlsruhe. Damit blieb die Klage des Daimler-Konzerns gegen den Sprecher der Kritischen Aktionäre, Jürgen Grässlin, wegen dessen Äußerungen zum einstigen Konzernchef Jürgen Schrempp erfolglos

Karlsruhe. Meinungsfreiheit gilt auch in der Welt der Konzerne und Aktionäre: Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in Karlsruhe. Damit blieb die Klage des Daimler-Konzerns gegen den Sprecher der Kritischen Aktionäre, Jürgen Grässlin, wegen dessen Äußerungen zum einstigen Konzernchef Jürgen Schrempp erfolglos. Nach Schrempps Rücktritt im Juli 2005 hatte Grässlin dem SWR gesagt, Schrempp sei zum Rücktritt "gedrängt und genötigt" worden, "und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer so sauber waren, die Herr Schrempp geregelt hat." Der BGH sah darin die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht überschritten. (AZ: VI ZR 19/08). afp

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