Mehr Schutz für Arbeitnehmer

Berlin. Auf die schwarz-gelbe Koalition warten nach der Sommerpause viele Baustellen. Bei einem Streitthema haben sich Union und FDP aber offensichtlich aufeinander zubewegt: Morgen wird das Kabinett voraussichtlich einen Entwurf für ein Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz beschließen, die unter anderem die heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern untersagt

Berlin. Auf die schwarz-gelbe Koalition warten nach der Sommerpause viele Baustellen. Bei einem Streitthema haben sich Union und FDP aber offensichtlich aufeinander zubewegt: Morgen wird das Kabinett voraussichtlich einen Entwurf für ein Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz beschließen, die unter anderem die heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern untersagt. Insgesamt sollen Arbeitgeber nur noch unter engen Voraussetzungen Daten ohne Kenntnis der Beschäftigten erheben dürfen. Als im Jahr 2008 bekannt wurde, dass der Lebensmitteldiscounter Lidl seine Mitarbeiter mit versteckter Kamera überwachte, war die Empörung groß. Dabei ist auch der Politik seit Jahren bekannt, dass eine Neuregelung des Arbeitnehmer-Datenschutzes überfällig ist. Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich oft uneinheitlich. Das neue Gesetz soll nun Klarheit schaffen und sowohl die Daten der Beschäftigten vor einem übermäßigen Zugriff schützen als auch dem Interesse der Arbeitgeber an einer Korruptionsbekämpfung gerecht werden. Bundesinnenminister Thomas de Maizière legte als für das Thema federführender Ressortchef bereits vor der Sommerpause einen Entwurf vor. Es hagelte Kritik von allen Seiten. Den Arbeitgebern und Teilen der Union gingen die Vorstellungen viel zu weit - den Arbeitnehmern und dem liberalen Koalitionspartner reichten die vorgesehenen Regelungen dagegen nicht aus. Beispiel heimliche Videoüberwachung: Sie sollte nach damaligen Plänen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein. Dies war ein wesentlicher Punkt, an dem sich vor allem die FDP stieß. Sie wollte das nicht. Beim Arbeitnehmer-Datenschutz handelt es sich um ein komplexes Thema, das viel Konfliktstoff beinhaltet - der Teufel dürfte dabei wie so oft im Detail stecken. Der Entwurf samt Erläuterungen umfasst mehr als 30 Seiten. Gewerkschaften und Verbände hielten sich gestern mit Bewertungen zurück, da sie die neuen Pläne im Einzelnen noch nicht kannten. Im Lager der Arbeitgeber rumorte es aber bereits: Die Pläne blieben hinter dem zurück, was noch im Frühjahr vorgesehen war. Es ist unwahrscheinlich, dass der Entwurf so den Bundestag passiert. Aus der CSU hieß es gestern, das Kabinett mache keine Gesetze, sondern Entwürfe. Auch der Linken-Politiker Jan Korte blieb skeptisch: Statt der heimlichen Video-Überwachung solle nun offenbar die offene Videoüberwachung gepusht werden. Meinung

Zu frei agiert

Von SZ-Redakteur Joachim Wollschläger Die Arbeitgeberseite hat gegen die Entwürfe zum Arbeitnehmerschutzgesetz gleich protestiert, weil sie sich zu stark eingeschränkt fühlt. Dabei sollte nach den Skandalen der Vergangenheit klar sein, dass einige Unternehmen ihre Rechte entschieden zu frei ausgelegt hatten. Zum Beispiel, als sie nicht nur mit verdeckten Kameras filmten, sondern unter anderem auch im großen Stil Mails überwachten - und das ohne konkreten Verdacht. Wer so handelt, darf sich nicht beschweren, wenn am Ende das Gesetz etwas restriktiver ausfällt.

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