Mehr Freiheit für neue Zahlungsdienstleister

Brüssel · Die neue Zahlungsdienste-Richtlinie der EU soll eigentlich alles leichter machen: geringere Kartengebühren, leichterer Wechsel von einer Bank zur anderen. Doch nun warnen die Sparkassen vor Problemen.

Kreditkarten werden billiger, bargeldloses Zahlen im Geschäft einfacher - als die EU-Kommission 2013 ihren Entwurf für eine Neuregelung der Zahlungsdienste vorstellte, durfte der Verbraucher vom Shoppen mit deutlich geringeren Zusatzgebühren träumen. Doch jetzt schlägt die Stimmung um: Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, warnte offen vor einem "Flop". Fremde Online-Dienste sollen nach den Vorstellungen Brüssels "einen umfassenden Zugriff auf sensible und persönliche Kontodaten" bekommen. Fahrenschon: "In Zeiten einer breiten Datenschutzdiskussion zeigt die Kommission mangelndes Gespür für die Interessen von normalen Kunden."

Tatsächlich beinhaltet das Papier eine weitgehende Öffnung für neue Zahlungsmethoden - beispielsweise via Mobiltelefon oder Tablet. Den Anbietern solcher Dienste soll erlaubt werden, Kunden nach den Zugangsdaten für ihre Bankkonten (TAN- und PIN-Nummern) zu fragen, um deren Rechnungen zu bezahlen. Vor den Folgen eines solchen Schrittes warnt die Kreditwirtschaft: Denn durch die Preisgabe werde den Unternehmen eine vollständige Abfrage aller Umsätze ermöglicht - und zwar auf Jahre zurück. Außerdem sei es möglich, aus dem Zahlungsverhalten eines Kunden Rückschlüsse auf persönliche Lebensgewohnheiten sowie Religion, Parteizugehörigkeit, sexuelle Ausrichtung oder Kaufgewohnheiten zu ziehen, wie es in einem Papier des Sparkassen-Verbandes heißt. "Verfügt ein Drittanbieter einmal über die PIN zu einem Konto, sind ihm solche Zugriffe auch später jederzeit möglich."

Doch das ist offenbar nicht die einzige Schwachstelle im Richtlinien-Entwurf. So soll auch die Möglichkeit eingeschränkt werden, Lastschriften innerhalb einer gewissen Frist zurückbuchen zu lassen - mit entsprechenden Folgen für die Abwicklung von Geschäften via Internet. Denn der Käufer hat deutlich geringere Möglichkeiten, von Verträgen zurückzutreten, die nicht wie bestellt abgewickelt wurden.

Aus der Europäischen Kommission hieß es dazu am Freitag, man befinde sich noch in den Beratungen und werde "selbstverständlich keine Lücken in Fragen der Sicherheit" zulassen. Deshalb habe man den Vorschlag der Verbände aus Deutschland, von Drittdiensten Zertifizierungen zu verlangen, mit Interesse aufgenommen.

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