Manteltarifvertrag für Saar-Bäckerhandwerk

Manteltarifvertrag für Saar-BäckerhandwerkSaarbrücken. Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) und das saarländische Bäckerhandwerk haben sich auf einen neuen Manteltarifvertrag (MTV) verständigt. Das teilte NGG-Verhandlungsführerin Isolde Ries mit

Manteltarifvertrag für Saar-BäckerhandwerkSaarbrücken. Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) und das saarländische Bäckerhandwerk haben sich auf einen neuen Manteltarifvertrag (MTV) verständigt. Das teilte NGG-Verhandlungsführerin Isolde Ries mit. Der neue Vertrag sieht vor, dass es für Nachtarbeit Zuschläge von 25 Prozent des Lohnes gibt, für Überstunden bis zu 50 Prozent, für Sonn- und Feiertagsarbeit bis zu 150 Prozent. Der Urlaub beträgt 30 Werktage, die Jahressondervergütung 500 Euro. Der Manteltarifvertrag tritt am 1. September in Kraft und hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2013. Das saarländische Bäckerhandwerk beschäftigt 5500 Frauen und Männer. redwww.ngg-saar.deSteuererstattung kann ALGII mindernKassel. Eine Lohnnachzahlung oder Steuererstattung wird nur dann als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, wenn das Geld erst nach dem Tag des ALG-II-Antrags eingeht. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel bei der Würdigung mehrerer Fälle entschieden (Az: B 14/7b AS 12/07 R, B 14/11b AS 16/07 R und weiter). Es sei entscheidend, wann Geldbeträge eingehen, nicht dagegen, für welche Zeiträume sie gedacht waren, so die Richter. afpwww.bundessozialgericht.de

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