Düsseldorf Manche Geschenke vom Chef müssen versteuert werden

Düsseldorf · (dpa) Wenn ein Chef seinen Mitarbeitern ein Geschenk macht, kann er die Ausgaben in der Regel in voller Höhe steuerlich absetzen. Zugleich muss aber auch der Mitarbeiter beim Fiskus angeben, dass er das Geschenk erhalten hat.

Denn solche Geld- oder Sachgeschenke unterliegen als geldwerte Vorteile der Lohnsteuer. Darauf macht die Steuerberaterkammer Düsseldorf aufmerksam. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Aufmerksamkeit steuerfrei bleibt. Etwa, wenn sie maximal 60 Euro gekostet hat und zu einem besonderen persönlichen Anlass überreicht wurde, zum Beispiel zum Geburtstag. Geschenke im Rahmen einer Betriebsveranstaltung, etwa einer Weihnachtsfeier, sind bis zu einem Betrag von 110 Euro steuerfrei.

(dpa)
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