London kann Bankensteuer nicht bremsen

Brüssel · Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat London bei seiner Klage gegen die Einführung der Finanztransaktionssteuer in elf EU-Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – eine Abfuhr erteilt. Die Erfolgsaussichten des Verfahrens (Rechtssache C-209/13) galten ohnehin als gering: Denn die europäischen Verträge lassen eine sogenannte „verstärkte Zusammenarbeit“ von mindestens neun Ländern zu, wenn die Kommission dies gebilligt hat.



Doch die Richter ließen London eine Hintertür offen: Sie verwarfen die Klage nämlich mit Hinweis darauf, dass diese Steuer ja noch gar nicht beschlossen und ihre Wirkung deshalb nicht absehbar sei. Prompt kündigte der britische Finanzminister George Osborne eine neue Klage gegen die Abgabe an.

Doch auch so steht die Steuer noch vor einem langen Weg. Zahlreiche Hürden gilt es zu überwinden. Erst vor einigen Wochen warnte EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta davor, die "Abgabe so löchrig zu gestalten, dass Finanzgeschäfte ins Ausland verlagert werden". Um die Abgabe, die bei etwa 0,1 Prozent für Anleihen und 0,01 Prozent bei Derivaten liegen soll, einigermaßen lückenlos auszugestalten, müssten die Papiere von Konzernen mit Sitz in einem der beteiligten EU-Länder überall auf der Welt erfasst werden. Das ist organisatorisch nur schwer möglich. Ganz abgesehen davon, dass sich zahlreiche ausländische Börsen weigern, eine europäische Steuer einzuziehen und weiterzuleiten. Ob angesichts der vielen Schwierigkeiten mit einer Einführung noch zum Jahresende gerechnet werden kann, wollte gestern niemand sagen. Neben Deutschland wollen Frankreich, Belgien, Estland, Griechenland, Spanien, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien und die Slowakei die Steuer einführen.

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