Lockvogelangebote cleverer Vermieter

Berlin. Das Angebot klingt verlockend: Für die stilvolle 100 Quadratmeter Altbauwohnung mit Stuckdecke und Eichenparkett sind nur 90 Euro Mietnebenkosten vorauszuzahlen - da erscheint die Grundmiete von 800 Euro schon erträglicher.Wird eine Wohnung neu vermietet, machen clevere Vermieter gerne Lockvogelangebote, um die Gesamtmiete günstiger ausschauen zu lassen

Berlin. Das Angebot klingt verlockend: Für die stilvolle 100 Quadratmeter Altbauwohnung mit Stuckdecke und Eichenparkett sind nur 90 Euro Mietnebenkosten vorauszuzahlen - da erscheint die Grundmiete von 800 Euro schon erträglicher.Wird eine Wohnung neu vermietet, machen clevere Vermieter gerne Lockvogelangebote, um die Gesamtmiete günstiger ausschauen zu lassen. Der Deutsche Mieterbund warnt allerdings Mieter, die nach einer neuen Bleibe suchen, sich von solch niedrigen Betriebskostenvorauszahlungen blenden zu lassen. "Spätestens nach der ersten Betriebskostenabrechnung kommt das böse Erwachen", schreibt der Verband. "Der Vermieter hat die Vorauszahlungen viel zu knapp kalkuliert, jetzt muss der Mieter eine Nachforderung im hohen dreistelligen Bereich zahlen."

Ist die Wohnung schlecht gedämmt, können die Heizkosten in strengen Wintern förmlich explodieren. Dann sind auch Nachzahlungen im vierstelligen Eurobereich möglich. Weil die Heizkosten, vor allem bei Ölheizungen, einen immer höheren Anteil an der Bruttowarmmiete ausmachen, neigen manche Vermieter von Wohnungen mit energetischem Sanierungsstau dazu, die hohen Heizkosten durch zu niedrige Vorauszahlungen zu kaschieren. Frei nach dem Motto: "Ist der Mieter erst mal eingezogen, wird er nicht so schnell wieder ausziehen." Und bis die erste Abrechnung vorliegt, ist auch schon das erste Jahr um.

Der Mieterbund rät daher: "Vor Abschluss des Mietvertrages sollten sich Mieter immer den Energieausweis zeigen lassen, um den Energiebedarf des Gebäudes einschätzen zu können." Darüberhinaus können sich Wohnungssuchende mit Hilfe von Betriebskostenspiegeln über die durchschnittliche Höhe der Betriebskosten in Deutschland informieren.

Juristisch haben Mieter schlechte Karten, wenn der Vermieter die happige Nachforderung präsentiert. Früher haben einige Gerichte geurteilt, der Vermieter könne allenfalls 20 oder 40 Prozent Nachzahlung fordern - bis der Bundesgerichtshof anders entschied. Mit dem Vorauszahlungsbetrag, den der Vermieter in den Vertrag schreibt, treffe er keine Aussage über die Höhe der gesamten Nebenkosten, befand der BGH (Az: VIII ZR 195/03).

Nur in Ausnahmen kann der Mieter Schadenersatz verlangen, und zwar wenn der Vermieter sich arglistig verhalten hat und bewusst viel zu geringe Vorauszahlungen angegeben hat. Das ist aber schwer zu beweisen. Zweite Ausnahme: Der Vermieter hat ausdrücklich zugesichert, dass die Vorauszahlungsbeträge angemessen sind und die Betriebskosten abdecken. Das sollten sich Neumieter schriftlich oder vor Zeugen zusichern lassen.

Ein Ausweg aus der Lockvogelfalle ist die Pauschale. Der Betrag für Nebenkosten ist dann fix - unabhängig von den später tatsächlich anfallenden Kosten. "Bei einer Pauschale", so Dirk Clausen, Fachanwalt für Mietrecht, "kann der Vermieter nichts nachfordern, sondern die Pauschale nur für die Zukunft erhöhen, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist."

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