Leserbrief Kirchliches Arbeitsrecht Das Urteil ist zu begrüßen

„EuGH setzt Kirchenrecht Grenzen“, SZ vom 12. September

Der Grundstein des kirchlichen Arbeitsrechts wurde in der Weimarer Verfassung gelegt. Die Formulierungen wurden ins Grundgesetz übernommen. Insofern verletzt unser Grundgesetz die Neutralitätspflicht des Staates. Es ist also nur zu begrüßen, wenn der EuGH hier einen andere Meinung vertritt und mit dazu beiträgt, diese unsägliche Sonderstellung zu beseitigen. Davon abgesehen hat sich die katholische Kirche in Sachen Missbrauch über Jahrzehnte ebenfalls ein eigenes Recht geschaffen und die Täter aus dem Klerus vor weltlichen Gerichten geschützt...

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