Bundestag beschließt Terminservicegesetz Spahn muss mehr tun, als den Ärztemangel verwalten

Jens Spahn ist zweifellos einer der wenigen Aktivposten dieser Bundesregierung. Pflegesofortprogramm, Transplantationsgesetz, Versichertenentlastungsgesetz – gefühlt produziert der Gesundheitsminister von der CDU, der im Herbst im Kampf um den Parteivorsitz unterlag, Beschlussvorlagen im Wochentakt.

Terminservicegesetz: Spahn muss mehr gegen Ärztemangel tun
Foto: SZ/Robby Lorenz

Und am gestrigen Donnerstag verabschiedete der Bundestag eines der wohl ehrgeizigsten Vorhaben aus seinem Haus: Kassenpatienten sollen endlich schneller einen Termin beim Facharzt bekommen. Dafür hat sich Spahn auch heftig mit den Medizinern angelegt. Genau die braucht der Minister aber, um die zweifellos hohen Erwartungen zu erfüllen.

Die „Zweiklassen-Medizin“ ist eine weit verbreitete Realität. Sie gipfelt in der Frage: Sind sie gesetzlich oder privat versichert? Nicht alle Ärzte machen diesen Unterschied. Aber es sind immer noch zu viele. Im Ergebnis haben Kassenpatienten das Nachsehen, denn Leistungen für „Private“ werden besser honoriert. Spahn sucht das Problem nun mit einer Mischung aus Zuckerbrot und Peitsche zu beheben. Einerseits bekommen die Ärzte mehr Geld, anderseits müssen sie dafür auch ihr Sprechstunden-Angebot erweitern. Zugleich werden die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, in medizinisch unterversorgten, sprich, ländlichen Regionen eigene Praxen anzubieten. Im Prinzip liegt Spahn damit richtig. Allerdings legt er den Fokus vornehmlich auf neue Patienten. Für ihre Behandlung winkt den Medizinern eine höhere Vergütung. Das könnte zu Lasten angestammter Patienten gehen, die auf einen Folgetermin warten. Umso größer wäre die Enttäuschung bei ihnen – und der Frust über ein Gesetz, das den großen Verheißungen nicht standhält.

Das zentrale Problem sind jedoch die ärztlichen Kapazitäten. Nicht, dass die Zahl der Mediziner rückläufig wäre. Im Gegenteil. Vor allem die Zahl der angestellten Ärzte in der ambulanten Versorgung nimmt stetig zu. Parallel dazu ist aber das Arbeitszeitvolumen rückläufig. Was paradox klingt, hat einen simplen Grund: Der berühmte Landarzt, der praktisch Tag und Nacht für seine Patienten da ist und damit wohl auch ein Stück Selbstausbeutung betreibt, wird immer mehr zum Auslaufmodell. Nach einer aktuellen Untersuchung arbeiteten angestellte Ärzte im Jahr 2017 weniger als die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit ihrer selbstständigen Kollegen. Schon allein wegen der Vorgaben im Arbeitszeitgesetz. Begünstigt wird diese Entwicklung durch die Medizinischen Versorgungszentren, in denen viele Angestellte tätig sind.

Dem tendenziell sinkenden ärztlichen Arbeitszeitvolumen steht jedoch ein steigender Behandlungsbedarf gegenüber. Denn die Gesellschaft wird immer älter. Auf diese komplexe Herausforderung gibt das neue Gesetz von Spahn keine Antwort. In erster Linie müsste sie darin bestehen, den Beruf des selbstständigen, niedergelassenen Arztes wieder attraktiver zu machen. Hier muss der Gesundheitsminister dringend handeln.

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