Saarland will Finanz-Stopp für NPD Kampf gegen Rechtsaußen darf nicht beim Geld enden

Der Bundesrat will – auf Antrag des Saarlandes – ein Stopp der staatlichen Parteienfinanzierung für die NPD erreichen. Ob das gelingt, werden am Ende wieder Richter entscheiden. Und gegen braunes Gedankengut wird das allein nicht reichen.

Kampf gegen Rechtsaußen darf nicht beim Geld enden
Foto: SZ/Robby Lorenz

NPD und Bundesverfassungsgericht – das weckt ungute Erinnerungen. Zwei Anläufe durch Bundesregierung und Parlament hat es bereits gegeben, um die offen rechtsextremistische Partei von den obersten Richtern in Karlsruhe verbieten zu lassen. Und zwei Mal ist die Berliner Politik damit krachend gescheitert. Zwei Mal hat sie sich damit blamiert. Nun startet der Bundesrat – auf Antrag auch des Saarlandes – gewissermaßen einen dritten Versuch. Demnach sollen die Roten Roben demnächst entscheiden, ob der NPD der staatliche Geldhahn zugedreht werden kann. Das ist zwar kein Verbotsantrag im klassischen Sinne, würde im Erfolgsfall aber wohl eine vergleichbare Wirkung entfalten. Denn ohne Moos ist auch bei der NPD nix los. Die Unwägbarkeiten über den Ausgang eines solchen Verfahrens allerdings bleiben.

Man muss den Kakao nicht auch noch trinken, durch den man gezogen wird, sagt der Volksmund. Insofern erscheint der Gedanke nur konsequent, dass eine Partei, die das freiheitlich-demokratische System der Bundesrepublik abschaffen will, nicht auch noch mit Steuergeldern eben jenes Systems alimentiert werden darf. Der letzte Verbotsantrag war Anfang 2017 ja auch nicht etwa daran gescheitert, dass die Richter Zweifel an der Verfassungsfeindlichkeit der NPD gelassen hätten. Ganz im Gegenteil. Karlsruhe sah deshalb von einem Verbot ab, weil, so die damalige Argumentation, diese Partei nicht stark genug sei, um den Rechtsstaat zu zerstören. Über diese Auffassung lässt sich natürlich streiten. Zumal es besonders im Osten der Republik Orte gibt, in denen die Neonazis immerhin stark genug sind, um Bürger einzuschüchtern und mit verfassungsfeindlichen Symbolen durch die Gegend zu ziehen. Die gleichen Richter haben Bundesregierung und Parlament seinerzeit allerdings auch zwischen den Zeilen ermuntert, aus Gründen der Verfassungsfeindlichkeit über einen Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung nachzudenken. Und so wurde das Grundgesetz eine paar Monate später vom Bundestag  entsprechend nachgeschärft. Eine Erfolgsgarantie ist das aber noch lange nicht. Entscheidend wird sein, ob der konkrete Antrag schlüssig begründet ist und warum im konkreten Fall die Gleichbehandlung der Parteien bei den staatlichen Zuwendungen zurückstehen muss.

Bei der NPD darf es allerdings nicht nur um juristische Feinheiten gehen. Selbst wenn diese Partei am Ende finanziell ausgetrocknet wäre, der braune Ungeist und die rechtsextremistischen Gefahren lassen sich nicht mal eben durch ein Gerichtsurteil abschaffen. Mindestens genauso wichtig ist deshalb ein Verfassungsschutz, der auch auf dem rechten Auge wachsam ist. Zudem müssen örtliche Initiativen im Kampf gegen den braunen Spuk stärker vom Staat unterstützt werden. Und bei der Bekämpfung rechtsextremistische Umtriebe im Netz ist auch noch viel Luft nach oben. Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein. Mit einem dritten Versuch in Karlsruhe hat sich dieser Anspruch nicht erschöpft.

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