Asylrecht Merz’ kalkulierter Tabubruch nach AfD-Muster

An alle, die nun denken, vielleicht auch hoffen, der Kandidat um den CDU-Parteivorsitz, Friedrich Merz, wolle das deutsche Asylrecht abschaffen: Nein, das will er nicht.

Friedrich Merz und der Tabubruch nach AfD-Muster
Foto: SZ/Roby Lorenz

Merz will nur ein wenig mit dem Gedanken spielen. Deshalb hat er auch nur gesagt, man müsse „irgendwann mal“ über den Asylparagrafen diskutieren. Merz weiß, dass er für eine Abschaffung nie und nimmer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag bekommen würde.

Diskutiert wird übrigens schon jetzt: Von der AfD, die den Artikel 16 klar abschaffen will. Und natürlich von vielen Wählern der Rechten, denen erzählt wird, das sei notwendig, weil derzeit jeder an den Grenzen nur das Zauberwort „Asyl“ rufen müsse und schon drin sei im Prüfverfahren.

Es ist allergröbste Volksverdummung. Noch vor dem in der Tat sehr besonderen deutschen Asylrecht kommt europäisches und internationales Recht, die Genfer Konvention zu Beispiel. Und auch die verlangt eine Prüfung bei jedem, der um Schutz nachsucht. Da kommt Deutschland nicht raus, es sei denn, es kündigt alle internationale Zusammenarbeit auf. Aber auch das will Friedrich Merz natürlich nicht.

Er will sich bloß zur Projektionsfläche für alle in der Union machen, die mit der Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin hadern. Dafür muss man gar keine klare Position beziehen, sondern nur sagen, man könnte, müsste, sollte mal drüber reden. Mitbewerber Jens Spahn, der diese Methode beim Thema UN-Migrationspakt als Erster angewandt hatte, ist für den Moment getoppt. Freilich, gewinnen wird dieses Wettrennen am Ende keiner von beiden – sondern die AfD.

In der Sache ist Merz’ Ansatz vollkommen nutzlos. Es gibt ein Problem mit der Grenzsicherung, es gibt ohne Zweifel ein Problem mit der Verfahrensdauer, und es gibt ein Problem mit der Rückführung abgelehnter Flüchtlinge. Das sind die relevanten Themen. Aber es gibt kein Problem mit dem politischen Asyl nach dem Grundgesetz. Das zeigen schon die bloßen Zahlen: Nur rund ein Prozent der Antragsteller bekommen es zugesprochen.

Die Aussage ist aber ein Tabubruch, ganz nach der Art, wie die AfD ihn sich insgesamt für den Umgang mit der Vergangenheit wünscht. Die deutsche Konsequenz aus der grauenhaften Nazizeit ist nämlich nicht nur die Ablehnung jeglicher Form von Rassismus, die Einbindung in internationale Bündnisse und das Bekenntnis zu Israel. Sondern eben auch der Schutz von politisch Verfolgten als individuell einklagbares Grundrecht. Also als ein Recht, das niemals aus einer tagespolitischen Laune heraus geopfert werden kann. Niemals.

Es soll zum Beispiel den desertierten türkischen Offizier vor Erdogan schützen, den uigurischen Dissidenten vor dem chinesischen Straflager und die Christin Asia Bibi vor dem pakistanischen Mob. Wenn die Bundesrepublik das aus dem Grundgesetz streicht, kappt sie eine ihrer Wurzeln. Und die CDU das C in ihrem Namen gleich mit.

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