Urteil zu digitalem Erbe Im Digitalen gilt, was auch im wahren Leben zählt

Die Zeiten für den Datengiganten Facebook sind mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes zum digitalen Erbe noch ein bisschen rauer geworden. Denn der Richterspruch passt zu einem wichtigen Trend: Schon seit längerem versuchen Staat, Gesellschaft und Nutzer sich Schritt für Schritt das Internet zurückzuholen vom allwissenden und die Spielregeln bestimmenden sozialen Netzwerk.

Urteil zu digitalem Erbe: Im Digitalen gilt, was auch im wahren Leben zählt
Foto: SZ/Robby Lorenz

Das Urteil ist diesbezüglich ein weiterer, nicht zu unterschätzender Baustein. Für die Betroffenen freilich ist es weitaus mehr.

Der Vertrauensverlust in Facebook ist schon lange groß. Immer mehr Menschen sorgen sich um die Sicherheit ihrer persönlichen Angaben. Vor allem, seit der Skandal ans Tageslicht kam, dass die Informationen über Millionen Facebook-Nutzer, darunter auch viele in Deutschland, unrechtmäßig weitergegeben wurden. Die Zahl derer, die dem globalen Netzwerk fortan den Rücken gekehrt haben, ist offenbar groß. Gegenwind verspürt Facebook zunehmend auch aus der Politik insbesondere mit Blick auf den ineffektiven Kampf gegen Hasskommentare und Hetze. Sie greift verstärkt auf das Instrument der Regulierung und Sanktionierung zurück. Und die Justiz hat zuletzt häufiger denen Recht gegeben, die fragwürdige Datenschutzpraktiken des Konzerns entlarvt und dagegen geklagt haben. Das analoge Imperium schlägt zurück. Das war und ist auch dringend notwendig.

Nun also beim digitalen Erbe. Für die betroffenen Eltern muss das Urteil ein Segen sein, können sie doch endlich nach Antworten auf sie quälende Fragen suchen. Das Facebook-Konto der Tochter war komplett vererbbar, und die Mutter hat es geerbt. Damit hat der Bundesgerichtshof durchaus eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Nutzungsverträge wie Accounts, die mit Facebook und anderen Netzriesen geschlossen werden, gehen nach dem Tod über an Hinterbliebene. So wie ein Haus, ein Auto oder Bargeld. Facebook ist gestern somit gezwungen worden, etwas von der virtuellen Welt, die ja weitestgehend von Konzernseite durch Algorithmen bestimmt wird, an die reale anzupassen. Das ist menschlich und moralisch richtig. Schließlich hätte auch niemand die Eltern des verstorbenen Mädchens daran hindern können, im Tagebuch ihrer Tochter zu lesen. Im Digitalen gilt das, was sonst auch gilt. Das ist die einfache, aber klare Botschaft aus Karlsruhe. Damit werden übrigens Chat-Freunde nicht anders behandelt als Brieffreunde.

Das Urteil legt freilich indirekt auch den Finger in eine politische Wunde: Denn es gibt natürlich einen rechtlichen Missstand, der darin besteht, dass die meisten Gesetze nur mit Mühe auf die Netzwelt übertragbar sind. Immer noch wird zum Beispiel vom „Post- und Fernmeldegeheimnis“ gesprochen – ein Begriff aus der analogen Steinzeit. Die Politik ist gefordert, hier aktiver zu werden und Klarstellungen nicht nur den Gerichten zu überlassen. Und noch etwas sollte jeder mit dem Urteil verbinden: Die Aufforderung, auch im digitalen Leben frühzeitig zu regeln, was nach dem Tod bleiben soll. Und was nicht.

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