Lehman-Geschädigte haben Möglichkeit zur Sammelklage

Düsseldorf. Das Düsseldorfer Landgericht hat Anlegervertretern zufolge eine Sammelklage von Lehman-Brothers-Geschädigten gegen die Targobank zugelassen. Damit könnten die Anleger nun zu relativ geringen Prozesskosten ihre Ansprüche einklagen, berichtete der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein (BSZ) in Dieburg, der die Klage vertritt

Düsseldorf. Das Düsseldorfer Landgericht hat Anlegervertretern zufolge eine Sammelklage von Lehman-Brothers-Geschädigten gegen die Targobank zugelassen. Damit könnten die Anleger nun zu relativ geringen Prozesskosten ihre Ansprüche einklagen, berichtete der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein (BSZ) in Dieburg, der die Klage vertritt. Ein Sprecher der Targobank stufte Aussichten der Kläger allerdings als wenig erfolgreich ein. dpa

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