Landkreise und Arbeitgeber wollen Zuverdienst bei Hartz IV erleichtern

Berlin · Der Deutsche Landkreistag und Arbeitgeber fordern eine Reform der Zuverdienstregeln bei Hartz IV. Die Betroffenen sollen demnach mehr Anreize bekommen, einen Vollzeitjob anzustreben.

Derzeit sind die ersten 100 Euro, die ein Hartz-IV-Empfänger hinzuverdient, frei. Was darüber hinausgeht, muss zu 80 Prozent mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet werden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände schlägt vor, ein Einkommen bis 200 Euro voll auf Hartz IV anzurechnen. Dadurch würde der Anreiz entfallen, sich mit einem kleinen Hinzuverdienst zu begnügen. Im Gegenzug sollten Einkommen, die nah an der Vollzeit liegen, weniger stark angerechnet werden. "Wir müssen vermeiden, dass Hartz-IV-Empfänger sich in einer Bedürftigkeitsrolle eingewöhnen", unterstützt Joachim Malter, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung Saarländischer Unternehmensverbände (VSU), die Forderung. "Wenn sie einen Anreiz haben, möglichst viel hinzuzuverdienen, bleiben sie aktiver, erhalten ihre Qualifikation und finden eher in einen Vollzeit-Job zurück." Thomas Schmidt von der Arbeitsförderung in St. Wendel warnt dagegen davor, dass durch Nichtanrechnen von Einkommen "der Personenkreis der Hartz-IV-Bezieher größer werden" könnte. Der öffentlichen Hand drohten dann Mehrkosten.

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