Mietrecht Lärmende Heizung berechtigt zur Mietminderung
Osnabrück · () Mieter dürfen bei anhaltenden Klopfgeräuschen der Heizungsanlage die Miete mindern. Denn solche Geräusche beeinträchtigen den Wohnwert erheblich. Das Landgericht Osnabrück hielt für die Heizperiode eine Mietminderung von 25 Prozent für die betroffenen Räume für angemessen.
04.04.2019
, 20:01 Uhr
Darüber berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin. Und nicht nur das: Die Mieter hätten auch ein Zurückbehaltungsrecht in den Sommermonaten. Sie müssten also so lange nicht die volle Miete zahlen, bis der Mangel beseitigt ist.